Wirtschaft

Spanisches Verbrauchsressort belegt Avis mit 1 Million Euro wegen unzulässiger Bußgeld-Gebühr

Das Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 hat Avis mit 1.000.000 Euro sanktioniert. Die Autovermietung verlangte pauschal 33,88 bis 45 Euro für die Bearbeitung von Verkehrsbußgeldern und die Fahrerdatenmeldung – eine nach…

Das Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 hat am 19. August 2026 gegen die Autovermietung Avis eine Geldbuße in Höhe von 1.000.000 Euro verhängt. Begründet wird der Schritt damit, dass Avis von Kundinnen und Kunden, die während der Nutzung eines Mietwagens einen Verkehrsverstoß begangen haben, pauschal 33,88 bis 45 Euro für die Abwicklung des Bußgeldverfahrens und die Mitteilung der Fahrerdaten an die Verwaltung erhoben habe. Die Behörde stuft diese Praxis als missbräuchlich ein und ordnet die Sanktion in den Höchstrahmen für sehr schwere Verstöße im Verbraucherschutz ein.

Nach Darstellung des Ressorts verletzt die Gebühr Vorgaben der Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios. Die Pauschale stelle eine „unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung“ dar, die das vertragliche Gleichgewicht zulasten der Kundschaft verschiebe. Zugleich verweist die Begründung auf die Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial: Die Identifizierung der fahrzeugführenden Person bei Verkehrsverstößen ist demnach eine gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalters. Für Mietwagenunternehmen wie Avis sei die Mitteilung der Fahrerdaten daher keine zusätzliche, frei bepreisbarkeitige Sonderleistung.

Das Ministerium führt zur rechtlichen Einordnung aus, dass die in Rede stehenden Vertragsklauseln und Entgelte gegen zentrale Schutzvorschriften verstoßen. Genannt werden insbesondere Bestimmungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen untersagen, welche das vertragliche Gleichgewicht einseitig verschieben oder dem Verbraucher ungerechtfertigte Zusatzkosten auferlegen. Die Entscheidung wird als „sehr schwerer“ Verstoß qualifiziert; die festgesetzte Geldbuße entspricht dem in der Verbraucherschutzgesetzgebung vorgesehenen Höchstmaß.

Der Fall reiht sich in Spanien in wiederholte Auseinandersetzungen um Zusatzentgelte in der Mietwagenbranche ein. Unter Minister Pablo Bustinduy verfolgt das Ressort eine sichtbar strenge Aufsichtspraxis gegenüber missbräuchlichen Gebührenmodellen und intransparenten Vertragsklauseln. Ziel ist es aus Behördensicht, standardisierte Zusatzkosten zu unterbinden, die Verbraucherrechte aushebeln oder die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten in Rechnung stellen.

Für Avis hat die Entscheidung unmittelbare finanzielle Folgen. Wie in solchen Verfahren üblich, steht dem Unternehmen der Rechtsweg offen; die Sanktion kann angefochten werden. Offengelassen bleibt in den vorliegenden Berichten, ob und in welchem Umfang betroffene Kundinnen und Kunden Erstattungen für bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte beanspruchen können oder ob Rückzahlungsanordnungen Teil des Bescheids sind. Stellungnahmen von Avis zur konkreten Entscheidung sowie die detaillierte ministerielle Verfügung wurden in den Berichten nicht wörtlich wiedergegeben.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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