Wirtschaft

Spanische Verbraucherverbände fordern besseren Schutz für Nutzerinnen und Nutzer beim digitalen Euro

Die Verbraucherorganisationen Federación de Consumidores y Usuarios (CECU) und Asociación de Usuarios Financieros (ASUFIN) warnen am 13. Oktober 2026 vor Schutzlücken im Entwurf zum digitalen Euro und fordern von Regierung und Banco de España…

Kurzmeldung

Die spanischen Verbraucherorganisationen Federación de Consumidores y Usuarios (CECU) und Asociación de Usuarios Financieros (ASUFIN) haben am 13. Oktober 2026 in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung und an den Gouverneur der Banco de España auf mögliche Schutzlücken beim geplanten digitalen Euro hingewiesen. Adressaten des Schreibens sind nach Angaben der Verbände der Minister für Wirtschaft, Handel und Unternehmen Carlos Cuerpo, der Minister für Sozialrechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 Pablo Bustinduy sowie der Gouverneur der Banco de España José Luis Escrivá.

Kritischer Kernpunkt ist nach Darstellung von CECU und ASUFIN, dass die derzeit im Rat der Europäischen Union diskutierten Entwürfe zur rechtlichen Behandlung von Zahlungen mit dem digitalen Euro dieselben Verantwortlichkeitsregeln wie bei Standardüberweisungen vorsehen würden – also gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Dadurch bliebe ein Schutzniveau aus Sicht der Verbraucherschützer hinter dem zurück, was Verbrauchende bei Kartenzahlungen gewohnt sind: Etablierte Rückerstattungsmechanismen bei Betrug, bei nicht gelieferten Waren oder bei Problemen mit Händlern könnten fehlen.

Die Verbände fordern deshalb, dass Spanien in den laufenden Verhandlungen auf die Aufnahme klarer, rechtsverbindlicher Regeln für Haftung, Erstattung und eine wirksame kommerzielle Streitbeilegung drängt. Unterstützt werden sie in ihren Forderungen von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, die in mehreren Studien und Positionspapieren wiederholt betont hat, dass Sicherheit, Datenschutz und verlässliche Erstattungsregeln zentrale Voraussetzungen für Verbraucherakzeptanz sind.

Aus Sicht der Verbände steht dabei die Frage im Raum, wie sich solche Verbraucherschutzmechanismen technisch und organisatorisch im System des von der Europäischen Zentralbank ausgegebenen digitalen Zentralbankgeldes umsetzen lassen, ohne Kernfunktionen wie mögliche Offline-Nutzbarkeit zu untergraben. Bis zu einer Präzisierung der Ratstexte und konkreten Beschlüssen sehen CECU und ASUFIN das Risiko, dass Nutzerinnen und Nutzer im Betrugs- oder Streitfall schlechter gestellt werden als bei Kartenzahlungen. Die Verbände dringen darauf, dass Schutzvorgaben in der endgültigen Regulierung klar und verbindlich verankert werden.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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