Wirtschaft

Spanien will Freibetrag an höheren Mindestlohn 2027 noch vor der Wahl anpassen

Die Regierung plant laut Finanzministerium, die Einkommensteuer-Entlastung für den Mindestlohn per Dekret vor dem 29. November zu aktualisieren, damit die SMI-Erhöhung 2027 steuerfrei bleibt.

Madrid, 6. November 2026. Die spanische Regierung will die steuerliche Entlastung für Beziehende des Salario Mínimo Interprofesional (SMI) aktualisieren, damit die für 2027 geplante Erhöhung weiterhin nicht der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Nach Angaben aus dem Finanzministerium soll der notwendige Real Decreto-Ley noch vor den Parlamentswahlen am 29. November im Consejo de Ministros beschlossen werden.

Der SMI soll 2027 um 5,3 Prozent auf 1.286 Euro pro Monat in 14 Zahlungen steigen. Das entspricht 18.004 Euro brutto im Jahr und einem Plus von 910 Euro gegenüber der bisherigen Jahressumme. Ohne Anpassung der geltenden IRPF-Regelung würden Beschäftigte mit SMI aufgrund des höheren Bruttolohns in die Steuerpflicht rutschen oder höhere Abzüge tragen. Finanzminister Arcadi España bekräftigte in einem Interview, der Mindestlohn solle „nicht zu IRPF-Zahlungen führen“, und kündigte an, diese Linie fortzusetzen.

Die Regierung bereitet dafür eine Aktualisierung der bestehenden speziellen IRPF-Deduktion für niedrige Einkommen vor. Der Schritt würde sicherstellen, dass die neue SMI-Höhe unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Abzügen faktisch steuerfrei bleibt. Formal ist geplant, den Real Decreto-Ley in einem der letzten regulären Ministerräte vor der Wahl zu verabschieden. Angesichts der laufenden Anhörung zur SMI-Verordnung, die bis zum 16. November terminiert ist, kommen nach jetzigem Stand vor allem die Sitzungen am 17. oder 24. November in Betracht. In der laufenden Zwischenphase wäre anschließend die Diputación Permanente des Kongresses für die Bestätigung zuständig.

Gewerkschaften unterstützen die Kombination aus Lohnanhebung und steuerlicher Entlastung, weil sie die Kaufkraft am unteren Rand des Lohnspektrums stützt. Arbeitgeberverbände lehnen die SMI-Erhöhung ab und warnen vor Belastungen für kleinere Betriebe; die geplante steuerliche Flankierung ändert aus ihrer Sicht nichts an den arbeitskostenbezogenen Effekten. In der politischen Debatte werten Oppositionsparteien das Vorhaben als Wahlmanöver, während die Regierung es als sachlich gebotene Folgemaßnahme zur Vermeidung unbeabsichtigter Steuerbelastungen darstellt.

Rechtlich ist der Einsatz eines Real Decreto-Ley bei dringendem Regelungsbedarf zulässig, bedarf jedoch der nachfolgenden parlamentarischen Kontrolle. Ob und in welcher genauen Ausgestaltung die Anpassung erfolgt, entscheidet sich mit dem Ministerratsbeschluss. Bis dahin bleibt es bei Ankündigungen und Planungen der Exekutive; die tatsächliche Rechtsänderung tritt erst mit Veröffentlichung des Dekrets und dessen Bestätigung in Kraft.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk