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Spanien verschärft Überholregeln für Radfahrer ab 1. Oktober

Ab 1. Oktober 2026 gelten in Spanien strengere Überholregeln: Der Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt, zusätzlich sollen Autofahrende wo möglich die Fahrspur vollständig wechseln und ihre Geschwindigkeit anpassen.

Ab 1. Oktober 2026 treten in Spanien verschärfte Vorschriften für das Überholen von Radfahrern in Kraft. Der seitliche Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt bestehen. Neu ist, dass Fahrzeugführende auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für ihre Richtung, sofern gefahrlos möglich, beim Überholen auf eine benachbarte Spur vollständig wechseln sollen und ihre Geschwindigkeit vor und während des Manövers stärker an die Situation anpassen müssen. Grundlage ist das Real Decreto 518/2026, mit dem der Reglamento General de Circulación geändert wird und das im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurde.

Die Dirección General de Tráfico hat die bevorstehenden Änderungen am 24. September 2026 erläutert und klargestellt, dass die Pflicht zum seitlichen Sicherheitsabstand nicht entfällt. Vielmehr wird die bestehende Regel ergänzt: Wo ein vollständiger Spurwechsel möglich ist, soll er den Schutzabstand absichern; wo er nicht möglich ist, gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Meter. Damit setzt die Reform auf eine Kombination aus Abstand, Spurwahl und angepasster Geschwindigkeit, um das Risiko für verletzliche Verkehrsteilnehmer zu senken.

Die Behörde betont, dass die neuen Vorgaben Teil eines Pakets zum Schutz von Radfahrenden und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern sind. Die Einstufung als Ordnungswidrigkeit und die Bußgeldpraxis werden sich künftig stärker daran ausrichten, ob die Kombination aus ausreichendem Abstand, angepasster Geschwindigkeit und – wo verfügbar – Spurwechsel beachtet wurde. Details zur Anwendung hat die Dirección General de Tráfico den Kommunen und Verbänden in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Interessenverbände aus dem Fahrradbereich begrüßen die Präzisierungen als Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Sie verlangen zugleich eine breite Aufklärungskampagne, damit die Maßnahmen im Alltag verstanden und umgesetzt werden. Für Autofahrende bedeutet die Novelle, dass riskante Engüberholmanöver noch klarer untersagt sind und auf mehrspurigen Abschnitten der Wechsel auf eine freie Nachbarspur der Regelstandard wird, sofern dies ohne Gefährdung möglich ist.

Das Real Decreto 518/2026 wurde am 24. Juni 2026 veröffentlicht und sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten einzelner Bestimmungen vor. Die zentralen Überholregeln, die Radfahrende betreffen, gelten ab 1. Oktober 2026. Ein Wegfall des Mindestabstands ist nicht vorgesehen; dieser bleibt der untere Sicherheitsstandard, den weitergehende Maßnahmen ergänzen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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