In Spanien sind am 5. Oktober 2026 erweiterte Transparenzpflichten für Arbeitsverhältnisse in Kraft getreten. Grundlage ist das Real Decreto 723/2026 vom 9. September, das Teile der EU‑Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht überträgt und am 15. September 2026 im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurde. Die Norm verlangt, dass neu abgeschlossene Arbeitsverträge ausführlichere Angaben enthalten – unter anderem zu Vergütung, regelmäßigen Arbeitszeiten sowie zur Dauer und zu den Bedingungen der Probezeit.
Zudem müssen Arbeitgeber informieren, wenn automatisierte Systeme, Algorithmen oder künstliche Intelligenz Entscheidungen mit Auswirkungen auf Beschäftigte beeinflussen oder treffen, etwa bei der Schichtplanung, bei Leistungsbewertungen oder bei der Zusammensetzung der Vergütung. Die Pflicht umfasst Art, Umfang und wesentliche Parameter solcher Systeme sowie die Logik, die den Entscheidungen zugrunde liegt, soweit dies ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen möglich ist.
Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse begründet das Dekret ein Auskunftsrecht: Beschäftigte können die nun obligatorischen Angaben bei ihrem Arbeitgeber anfordern; Unternehmen müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen antworten. Die Regelung gilt auch für Sonderkonstellationen wie Entsendungen ins Ausland; für die Seefahrt und die Fischerei sind ergänzende Informationspflichten vorgesehen. Einheitliche Musterformulare sollen die Umsetzung in den Betrieben erleichtern.
Das Ministerio de Trabajo y Economía Social nennt als Ziel mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen sowie eine Anpassung an digitale Arbeitsprozesse. Spanien setzt die Richtlinie verspätet um; die ursprüngliche Frist der Europäischen Union endete im August 2022. Mit dem Real Decreto 723/2026 werden nun Mindestangaben zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen und zur Informationsweitergabe verbindlich festgelegt.
Für Unternehmen bedeutet dies, Vertragsvorlagen und interne Informationsprozesse kurzfristig zu überprüfen und anzupassen. Betriebsräte und Gewerkschaften werden die Umsetzung voraussichtlich eng begleiten, insbesondere beim Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Für Beschäftigte ist maßgeblich, dass sie seit dem 5. Oktober 2026 präzisere Auskünfte verlangen können – etwa zu Vergütungskomponenten, Arbeitszeitmodellen, Probezeitregelungen und dem Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz. Verstöße gegen die neuen Pflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; die genaue Sanktionierung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des spanischen Arbeitsrechts.
Der aktuelle Anlass ist das Inkrafttreten der erweiterten Transparenzpflichten an diesem Montag. Hintergrund ist die verspätete, nun aber vollzogene Umsetzung der EU‑Richtlinie (EU) 2019/1152, die in allen Mitgliedstaaten Mindeststandards für klare, umfassende und rechtzeitig erteilte Informationen über Arbeitsbedingungen festschreibt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).