Spanien hat die Betriebserlaubnis für das Kernkraftwerk Almaraz (Blöcke I und II) bis zum 8. Juni 2030 verlängert. Die entsprechende Orden TED/864/2026, datiert vom 12. August, wurde am Freitag, 14. August 2026, im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht. Grundlage ist ein zustimmender, mit Auflagen verbundener Sicherheitsbericht des Consejo de Seguridad Nuclear.
Das Ministerio para la Transición Ecológica betonte, die punktuelle Verlängerung ändere nichts am seit Langem geplanten vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2035. Der Weiterbetrieb sei an die strikte Erfüllung der technischen Bedingungen des Consejo de Seguridad Nuclear gebunden; Abweichungen könnten zum Widerruf führen. Die Regierung verweist zudem auf Versorgungssicherheit und Netzstabilität, während sie an den Ausbauzielen für erneuerbare Energien festhält.
Kritik kam umgehend von Umweltverbänden und aus Teilen der linken Koalition. Die Fundación Renovables sprach von mangelnder Transparenz und warnte vor einem dämpfenden Signal für Investitionen in Wind- und Solarenergie. Fernando Ferrando und Ismael Morales verwiesen in einem Interview darauf, dass die Veröffentlichung an einem Freitag ein Indiz für eine politisch heikle Entscheidung sei. Aus ihrer Sicht widerspricht der Schritt dem bisherigen Narrativ eines zügigen Umstiegs auf Erneuerbare und belastet die Glaubwürdigkeit des Regierungskurses.
Gleichzeitig hoben regionale Vertreter in Extremadura und Branchenkreise wirtschaftliche und systemische Gründe hervor. Die Anlage sichere qualifizierte Beschäftigung in der Provinz Cáceres und entlaste in Zeiten hoher Nachfrage die Stromversorgung. Der Branchenverband Foro Nuclear begrüßte die Entscheidung mit Verweis auf den positiven Bericht des Consejo de Seguridad Nuclear und argumentiert, ein geordneter Weiterbetrieb erleichtere die Planung des Energiemixes.
Rechtlich folgt die Verlängerung dem regulären Verfahren: Der Betreiber beantragt, die Aufsicht prüft, die Regierung entscheidet per ministerieller Anordnung und veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado. Die Orden TED/864/2026 nennt Fristen, Auflagen und Berichtspflichten; sie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Politisch dürfte die Auseinandersetzung über den Pfad zur Klimaneutralität an Schärfe gewinnen. Während die Regierung auf Versorgungssicherheit und die unveränderte Zielmarke 2035 verweist, fordern Kritiker stärkere staatliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Kapazitäten und klare Investitionssignale. Ob die Verlängerung zu messbaren Verzögerungen bei Projekten führt, ist derzeit offen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).