Umwelt

Spanien startet Anwendung der EU-Verpackungsverordnung: PFAS-Grenzen ab 12. August, Fahrplan bis 2030

Ab Mittwoch, 12. August 2026, gilt in Spanien die EU‑Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Neu ist ein Verbot, Verpackungen für den Lebensmittelkontakt mit bestimmten PFAS‑Konzentrationen in Verkehr zu bringen; weitere Vorgaben zu Wiederverwendung…

Ab Mittwoch, 12. August 2026, wird die EU‑Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Spanien anwendbar. Von diesem Datum an dürfen Verpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Konzentrationen per‑ und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten. Für bereits vor diesem Stichtag in Verkehr gebrachte Waren ist kein generelles Rückrufgebot vorgesehen. Der Rechtsrahmen leitet zugleich einen mehrjährigen Fahrplan ein, der bis 2030 zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen vorsieht – darunter Vorgaben, die Einwegformate wie Ketchup‑Tütchen, Minifläschchen mit Cremes, Mandarinen‑Netze oder Haltebänder für Dosen schrittweise einschränken sollen.

Die Verordnung wurde Ende 2024 politisch beschlossen und trat Anfang 2025 in Kraft. Ihr Ziel ist es, das Aufkommen an Einwegabfällen zu senken, Wiederverwendung zu fördern und problematische Stoffe aus Verpackungen zu entfernen. Der nun startende Umsetzungszeitplan sieht neben dem PFAS‑Einstieg weitere Schritte vor. So müssen Händler, die kalte oder heiße Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ab dem 12. Februar 2027 zulassen, dass Kundinnen und Kunden eigene Becher mitbringen; Vergleichbares gilt für Speisen zum Mitnehmen in mitgebrachten Mehrwegbehältern. Ergänzend werden Kennzeichnungspflichten und Vorgaben an das Verpackungsdesign schrittweise ausgebaut.

Für Spanien hat das Ministerio para la Transición Ecológica eine Klarstellung zur Anwendung veröffentlicht. Darin weist das Ressort darauf hin, dass die PPWR ab dem 12. August 2026 unmittelbar gilt und in den zulässigen Bereichen mit nationalen Bestimmungen verzahnt wird, insbesondere mit dem Real Decreto 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Unternehmen müssen kurzfristig vor allem die PFAS‑Konformität prüfen und ihre Lieferketten anpassen. Im Handel und in der Gastronomie sind zudem Vorkehrungen für die Annahme mitgebrachter Mehrwegbehälter zu treffen.

Prognose: Viele Detailvorgaben werden in den kommenden Jahren durch delegierte und ausführende Rechtsakte konkretisiert und erhalten eigene Fristen. Bis 2028 und 2030 treten weitere Verbote bestimmter Einwegformate sowie zusätzliche Design‑ und Informationspflichten in Kraft. Die spanische Umweltverwaltung plant begleitende Hinweise, wenn neue EU‑Vorgaben veröffentlicht werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher dürften sich vor allem To‑go‑Angebote und Rücknahme‑ oder Wiederverwendungssysteme schrittweise verändern.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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