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Spanien ordnet für Generalstreik am 11. November Mindestbetrieb von Tankstellen an

Das Energieministerium schreibt für den Generalstreik am 11. November vor, dass mindestens 20 Prozent der Tankstellen je Comarca geöffnet bleiben. Die im Boletín Oficial del Estado veröffentlichte Order TED/1179/2026 sichert Mindestdienste im Mineralölsektor.

Das Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico hat mit der im Boletín Oficial del Estado vom 7. November veröffentlichten Order TED/1179/2026 Mindestdienste für den Generalstreik am 11. November 2026 festgelegt. Kernpunkt ist, dass mindestens 20 Prozent der Tankstellen in jeder Comarca während der 24-stündigen Streikperiode geöffnet bleiben müssen, um die Versorgung grundlegender Dienste zu sichern und Risiken für Personen und Infrastrukturen zu vermeiden.

Die Anordnung definiert servicios mínimos entlang der gesamten Versorgungskette für Kohlenwasserstoffe: Produktion in Raffinerien, Transport, Lagerung und Einzelhandel. Betreiber müssen dafür Bereitschaftsdienste und technisches Personal benennen, um Betriebssicherheit, Notfallreaktion und eine Mindestversorgung zu gewährleisten. Die Regel gilt ausdrücklich für den Zeitraum vom 11. November, 0.00 Uhr, bis 24.00 Uhr.

Die Behörde verweist zur Begründung auf die Sicherstellung kritischer Infrastruktur und den Bedarf von Notfallfahrzeugen, Sicherheitskräften und anderen Grunddiensten. Nach geltendem Arbeitsrecht sind Beschäftigte, die für Mindestdienste eingeteilt werden, zur Arbeitsleistung verpflichtet; eine Verweigerung kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind – je nach regionaler Auslastung – lokale Engpässe und Warteschlangen möglich, flächendeckende Versorgungsunterbrechungen sollen jedoch durch die Quote vermieden werden.

Die Festlegung orientiert sich an bestehenden Rechtsgrundlagen und der bisherigen Praxis bei landesweiten Arbeitskämpfen. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure werden präzisiert: Raffinerien müssen einen sicheren Grundbetrieb gewährleisten, Netz- und Logistikbetreiber Kapazitäten für die Notversorgung vorhalten, und ausgewählte Tankstellen pro Comarca müssen öffnen, um den Mindestbedarf zu decken.

Parallel zu den Vorgaben für den Mineralölsektor wurden für weitere Bereiche – etwa Stromversorgung, Post- und Notfalldienste – gesonderte Mindestdienste erlassen. Diese unterliegen eigenen Verfügungen, die ebenfalls im Amtsblatt bekannt gemacht wurden. Nachrichtenagenturen wie EFE fassen die Vorgaben übereinstimmend so zusammen, dass der Staat mindestens ein Fünftel der Stationen pro Comarca als geöffnet vorschreibt und die Maßnahme allein dem Schutz der Grundversorgung dient.

Die Meldung betrifft ausschließlich die am 7. November publizierte Order TED/1179/2026 und deren Anwendung am 11. November 2026. Änderungen oder ergänzende Detailregelungen bleiben den zuständigen Behörden vorbehalten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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