Das spanische Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 hat ein Sanktionsverfahren gegen ein landesweit tätiges Immobilienportal eingeleitet. Die Dirección General de Consumo bestätigte am Mittwoch den Start des Verfahrens wegen möglicher unlauterer Geschäftspraktiken zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Name der betroffenen Plattform wurde nicht genannt. Ressortchef ist Pablo Bustinduy.
Ausgangspunkt war eine Beschwerde der Verbraucherorganisation CECU. Nach deren Angaben fehlten in Anzeigen teils gesetzlich vorgeschriebene Informationen oder es wurden irreführende Angaben zu Mieten und Nebenkosten gemacht. Die Behörde stützt ihr Vorgehen auf die spanische Fassung des Gesetzes über den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf neue Vorgaben aus dem jüngst beschlossenen Real Decreto-ley de vivienda. Das Dekret war am Dienstag im Consejo de Ministros verabschiedet worden und verschärft Transparenzpflichten für die Vermarktung von Wohnungen auf Onlineportalen.
Konkret verlangt die Regierung, dass in Anzeigen künftig Referenzwerte und – sofern vorhanden – die zuletzt in den vergangenen fünf Jahren vereinbarte Miete angegeben werden. Das Ministerium kündigte an, den großen Plattformbetreibern in den nächsten Stunden eine Rundverfügung zuzustellen und die Umsetzung der neuen Pflichten zu überwachen.
Nach geltendem Recht können nachgewiesene Verstöße als schwere Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Alternativ sind Sanktionen in Höhe des Vier- bis Sechsfachen der unrechtmäßig erzielten Vorteile möglich. Die Behörde betonte, es sei das erste Mal, dass ein Verfahren direkt gegen eine Plattform selbst eröffnet werde. Zuvor hätten sich Maßnahmen vor allem gegen unzutreffende Angaben in einzelnen Inseraten von Eigentümerinnen und Eigentümern gerichtet.
Die Dirección General de Consumo will nun die von CECU vorgebrachten Hinweise prüfen und mit internen Erhebungen abgleichen. Ziel ist zu klären, ob Anzeigen auf der betroffenen Plattform die neuen und bestehenden Informationspflichten einhalten. Stellungnahmen des Unternehmens lagen zunächst nicht vor.
Die Entscheidung signalisiert eine schärfere Aufsicht über digitale Immobilienmärkte in Spanien. Sollte die Behörde Verstöße feststellen und sanktionieren, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen und die Branche zu einer zügigen Umsetzung der Transparenzvorgaben drängen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).