Wirtschaft

Spanien erweitert Witwenrente für unverheiratete Paare mit Kindern

Der Ministerrat hat ein Real Decreto-ley beschlossen: Unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern und zwei Jahren Zusammenleben erhalten Zugang zur Witwenrente; Ausfälle nach Katastrophen gelten als Arbeitsunfall.

Der Ministerrat in Spanien hat am 20. Oktober 2026 ein Real Decreto-ley verabschiedet, das die Witwenrente auf unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern ausweitet und Krankschreibungen nach Katastrophen wie Arbeitsunfälle behandelt. Die Ministerin für Inklusion, Sozialversicherung und Migration, Elma Saiz, stellte die Maßnahmen nach der Sitzung als Stärkung des sozialen Schutzes vor.

Kern der Reform ist der Zugang zur Witwenrente für Partnerinnen und Partner, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebensgemeinschaft begründet haben. Voraussetzung ist mindestens ein gemeinsames Kind und ein Nachweis des Zusammenlebens von zwei Jahren unmittelbar vor dem Todesfall. Damit greift die Regierung Fälle auf, in denen bislang formale Hürden den Anspruch auf die Hinterbliebenenleistung verhinderten. Nach Regierungsangaben soll die Neuregelung Rechtsunsicherheit verringern und Betroffene in vergleichbaren Lebenslagen gleichstellen.

Zugleich sieht das Real Decreto-ley vor, dass krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle im Zusammenhang mit Katastrophen künftig als arbeitsbedingte Ereignisse eingestuft werden. Dadurch erhalten Betroffene den weitergehenden Schutz der Sozialversicherung, der für Arbeitsunfälle gilt – etwa bei Leistungen während der Arbeitsunfähigkeit, bei einer möglichen Invalidität oder bei Hinterbliebenenansprüchen. Beispiele, die die Regierung nennt, sind Evakuierungen, Überschwemmungen oder schwere Sturmschäden mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen, Nachweise und Übergangsfristen legt der Verordnungstext fest.

Das Paket umfasst laut Saiz weitere sozialpolitische Maßnahmen, darunter Erleichterungen für Familien mit schwerkranken Kindern sowie Verbesserungen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Verbände begrüßten die Richtung der Reform, fordern aber klare und einheitliche Kriterien für den Nachweis der zweijährigen Lebensgemeinschaft sowie eindeutige Regeln zur möglichen Rückwirkung, um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Das Real Decreto-ley tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft, muss jedoch innerhalb der verfassungsrechtlichen Frist parlamentarisch bestätigt werden. Die Regierung rechnet mit einer zügigen Befassung; im Fall einer Sitzungspause kann die Diputación Permanente die Bestätigung vornehmen. Bis zur endgültigen Billigung bleibt die Umsetzung an die im Erlass geregelten Bedingungen gebunden.

Mit der Ausweitung der Witwenrente und der Gleichstellung von Ausfällen nach Katastrophen mit Arbeitsunfällen verfolgt die Regierung das Ziel, Lücken im Schutz der Sozialversicherung zu schließen und den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Familien Rechnung zu tragen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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