Politik

Spanien erweitert Brustkrebs‑Screening auf 45- bis 74-Jährige

Der Consejo Interterritorial del Sistema Nacional de Salud hat die Ausweitung des bevölkerungsbezogenen Mammographie‑Screenings auf Frauen von 45 bis 74 Jahren gebilligt. Die Einladung zur Teilnahme soll binnen sechs Jahren nahezu alle Anspruchsberechtigten erreichen.

Der Consejo Interterritorial del Sistema Nacional de Salud hat am 23. Oktober 2026 die Ausweitung des bevölkerungsbezogenen Mammographie‑Screenings auf Frauen im Alter von 45 bis 74 Jahren gebilligt. Bislang galt das Programm in Spanien überwiegend für 50- bis 69‑Jährige. Die Entscheidung setzt einen Beschluss der Comisión de Salud Pública um und folgt Empfehlungen europäischer Gremien, darunter dem Rat der Europäischen Union.

Kern der Vorlage ist die Aufnahme der Altersgruppen 45 bis 49 sowie 70 bis 74 Jahre in die gemeinsame Leistungsübersicht des Sistema Nacional de Salud. Als Untersuchungsmethode bleibt die Mammographie gesetzt; der Regeltakt beträgt zwei Jahre. Für die neu aufgenommenen Altersgruppen ist während der Einführungsphase ausnahmsweise ein Intervall von bis zu drei Jahren zulässig, um Kapazitäten geordnet aufzubauen. Alle Autonome Gemeinschaften sowie die Städte Ceuta und Melilla müssen die Erweiterung binnen drei Jahren nach Inkrafttreten starten; innerhalb von sechs Jahren soll die Einladung zur Teilnahme in den neuen Gruppen annähernd 100 Prozent erreichen.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums stützt sich die Entscheidung auf Bewertungen der Red de Agencias de Evaluación de Tecnologías Sanitarias. Die nationale Vorgabe lässt den Regionen Spielräume: Sie können die Aufnahme nach einzelnen Jahrgängen staffeln und organisatorisch an lokale Ressourcen anpassen. Zuständig für die Koordination in den spanischen Exklaven ist das Instituto Nacional de Gestión Sanitaria (INGESA); die Beamtenversicherungen sind in die Umsetzung einzubinden.

Mehrere Regionen hatten in den vergangenen Monaten bereits Schritte zur Ausweitung unternommen oder Pilotphasen gestartet. Mit dem nun gebilligten Verordnungsentwurf liegt ein einheitlicher Rahmen vor, der die unterschiedlichen Startpunkte harmonisieren soll. Fachgesellschaften verweisen auf die Chance, Tumoren in jüngeren und älteren Kohorten früher zu entdecken. Kritische Stimmen mahnen, die Abwägung zwischen zusätzlichem Nutzen und möglichen Überdiagnosen fortlaufend zu evaluieren. Das Ministerium betont, dass Qualitätssicherung, Nachverfolgung auffälliger Befunde und einheitliche Einladungsprozesse integrale Bestandteile des Programms bleiben.

Praktisch bedeutet die Erweiterung zusätzliche Anforderungen an Personal, Geräte und IT‑gestützte Einladungs- und Erinnerungsverfahren. Die Regionen müssen Kapazitäten für Bildgebung und Befundung ausbauen und dafür Übergangspläne vorlegen. Mit der Billigung durch den Interterritorialen Rat beginnt das formale Verfahren zur endgültigen Verabschiedung und anschließenden Umsetzung in den regionalen Programmen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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