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Spanien erlässt zwei Wohnungsdekrete mit 21 Entlastungsmaßnahmen

Der Ministerrat hat Anfang Oktober zwei Realdekrete mit Gesetzeskraft verabschiedet. Sie stärken den Kündigungsschutz, verlängern Fristen für Mietverträge und eröffnen neue staatlich gestützte Finanzierungswege über das ICO.

Die spanische Regierung hat am 6. Oktober 2026 zwei Realdekrete mit Gesetzeskraft verabschiedet, die zusammen 21 Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarkts enthalten. Ein Text wurde bereits am 1. Oktober 2026 im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht. Ziel ist, Mieterinnen und Mieter kurzfristig besser zu schützen und den Erwerb der ersten Wohnung zu erleichtern, nachdem ein ähnliches Paket zuvor im Kongress der Abgeordneten gescheitert war.

Im Zentrum steht ein erweiterter Schutz vor Zwangsräumungen in klar definierten Härtefällen. Zudem wird für laufende Mietverträge eine prórroga extraordinaria eingeführt beziehungsweise verlängert, die eine befristete Verlängerung zu bestehenden Konditionen ermöglicht. Steuerliche Entlastungen setzen gezielt bei Vermieterinnen und Vermietern an, die ihre Mieten in regulierten Zonen begrenzen oder an vulnerable Haushalte vermieten. Für Ersterwerberinnen und Ersterwerber sieht das Paket eine neue, staatlich gestützte Finanzierungsschiene über das Instituto de Crédito Oficial vor. Details zu Konditionen und Zugangsvoraussetzungen sollen in nachgeordneten Regelungen präzisiert werden.

Die Dekrete adressieren zugleich die Rolle großer Marktakteure. Erwerbe durch institutionelle Investoren werden weiter reguliert; für bestimmte Transaktionen sind unabhängige Wertermittlungen vorgesehen. Die Regierung argumentiert, die Maßnahmen würden kurzfristig Druck aus besonders angespannten Märkten nehmen. Zugleich betont sie, dass strukturelle Entlastung ohne zusätzlichen sozialen Wohnungsbau und eine breiter angelegte Boden- und Steuerpolitik nicht erreichbar sei.

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund anhaltend hoher Mieten in Ballungsräumen und Kritik an sogenannten fondos buitre. Kommunale und regionale Verwaltungen sollen die neuen Instrumente über bestehende Programme aufnehmen. Fachleute rechnen damit, dass die Regeln Zwangsräumungen in definierten Fällen verlangsamen und Verhandlungsspielräume in Mietverhältnissen vergrößern. Wie stark die Erwerbsförderung wirkt, hängt jedoch von der zügigen Umsetzung der ICO-Linie und der rechtssicheren Ausgestaltung ab.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind möglich, weil Teile der Eingriffe in Eigentums- und Vertragsbeziehungen bereits zuvor umstritten waren. Die Regierung verweist auf die verfassungsrechtlich verankerte soziale Funktion des Eigentums. La Moncloa kündigte an, den Vollzug eng zu begleiten und gegebenenfalls nachzusteuern. Mit der Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado und den Beschlüssen des Ministerrats ist der unmittelbare Vollzug angestoßen; ergänzende Durchführungsakte werden erwartet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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