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Sechs Delegierte der Zentralregierung treten zurück, um auf Listen der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei zu kandidieren

Im Consejo de Ministros vom 20. Oktober 2026 wurden sechs Delegierte des Gobierno entlassen, damit sie auf den Kandidatenlisten der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) für die Parlamentswahlen am 29. November 2026 antreten können.

Kurzmeldung

Im Consejo de Ministros am 20. Oktober 2026 hat die spanische Regierung die Entlassung von sechs Delegierten des Gobierno bestätigt, die auf den Listen der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) für die Parlamentswahlen am 29. November 2026 kandidieren. Betroffen sind Pilar Bernabé (Delegierte des Gobierno in der Comunitat Valenciana), Adriana Lastra (Delegierte in Asturien), Pedro Fernández (Andalusien), Carlos Prieto (Katalonien), Fernando Beltrán (Aragonien) und José Luis Quintana (Extremadura).

Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Ley Orgánica del Régimen Electoral General (LOREG): Delegierte und Subdelegierte dürfen ein Amt, das die Vertretung des Staates in den Autonomen Gemeinschaften umfasst, nicht gleichzeitig mit einer Kandidatur innehaben. Deshalb wurden die Entlassungen formal beschlossen, damit die Betroffenen auf den bestätigten Listen des PSOE stehen können. Nach Parteiangaben treten zudem mehrere Subdelegierte in den Wahlmodus, während elf Ministerinnen und Minister auf den Listen stehen, ohne ihre Ressorts niederlegen zu müssen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Comunitat Valenciana: Der Wechsel von Pilar Bernabé fällt in die laufende Unwetterlage, bezeichnet als DANA Adam, die in der Region zu schweren Regenfällen, Überschwemmungen und mindestens drei Todesopfern geführt hat. Die Regierung betonte, die Kontinuität der Krisenleitung sicherzustellen; als Nachfolger wurde Roger Llanes genannt, der die Verwaltung der Wiederaufbaumaßnahmen unterstützen soll. In Asturien wurde Cecilia Pérez als vorgesehene Nachfolgerin für Adriana Lastra genannt.

Die Personalentscheidungen lösen in politischen Kreisen gegensätzliche Reaktionen aus. Befürworter nennen die Kandidaturen einen Schritt zur Stärkung der territorialen Verankerung der Kampagne; Kritiker sehen in der engen personellen Verflechtung von Regierung und Partei organisatorische und kommunikative Risiken, insbesondere in Regionen mit laufenden Notlagen. Die formalen Ernennungen und Interimsregelungen werden mit Veröffentlichung der Beschlüsse im Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado) rechtswirksam und gelten ab dem 20. Oktober 2026.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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