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Sánchez löst die Cortes auf und setzt Neuwahl für den 29. November 2026 an

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am 5. Oktober 2026 die Cortes Generales aufgelöst und Neuwahlen für den 29. November 2026 angekündigt. Die Entscheidung folgt auf die Ablehnung von Regierungsdekreten zur Wohnungspolitik.

Kurzmeldung

Der Präsident der spanischen Regierung, Pedro Sánchez, hat am 5. Oktober 2026 in einer Erklärung aus dem Palacio de la Moncloa die Auflösung der Cortes Generales und die Vorverlegung der Parlamentswahl auf den 29. November 2026 bekanntgegeben. Als unmittelbarer Auslöser nannte die Regierung die Niederlage im Kongress über zwei Dekrete zur Wohnungspolitik; Sánchez erklärte, die politische Lage lasse eine Fortführung der Legislatur in der bisherigen Form nicht zu. Vor der Veröffentlichung des Dekrets zur Auflösung hat der Präsident dem König seine Entscheidung mitgeteilt, wie es die Verfassungsgewohnheiten vorschreiben.

Nach geltender Rechtslage wird das amtliche Dekret zur Auflösung und Wahlankündigung im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht; die Wahlen finden 54 Tage nach der Veröffentlichung statt und sind damit für den 29. November 2026 terminiert. Die gesetzlich vorgesehenen Fristen führen dazu, dass der offizielle Kampagnenbeginn am 13. November 2026 liegen wird und die Kampagne am 27. November 2026 endet. Die konstituierende Sitzung der neu gewählten Cortes muss spätestens innerhalb der nach der Wahl vorgeschriebenen Frist stattfinden, voraussichtlich bis zum 24. Dezember 2026.

Opposition und Parteien reagieren sofort: Der Vorsitzende des Partido Popular, Alberto Núñez Feijóo, kündigte eine Stellungnahme aus der Parteizentrale in Madrid an und stellte seinen Wahlkampf in Aussicht. Kreis- und Gewerkschaftskreise sowie andere Parlamentsfraktionen erklärten unterschiedliche Bewertungen der Entscheidung; einige fordern eine schnelle politische Klärung, andere kritisieren den Zeitpunkt.

Rechtliche Grundlage und Ablauf sind durch die Ley Orgánica del Régimen Electoral General und die einschlägigen Vorschriften zur Veröffentlichung im BOE geregelt. Für Leserinnen und Leser in Spanien gilt nun: die Fristen laufen formal ab dem Tag der BOE-Veröffentlichung; bis dahin bleiben die Cortes in einer Übergangsphase mit den Beschränkungen, die eine aufgelöste Parlamentskammer mit sich bringt. Die Regierung begründete den Schritt mit dem Bedarf an einer klaren parlamentarischen Mehrheitsgrundlage zur Umsetzung sozialer Maßnahmen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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