Eine Ermittlungsrichterin hat in einem am 29. Oktober 2026 erlassenen Beschluss festgehalten, dass Emilio Argüeso, damals Staatssekretär für Notfälle der Generalitat und Direktor der Agencia Valenciana de Seguridad y Respuesta a las Emergencias (AVSRE), den Centro de Coordinación Operativo Integrado (Cecopi) für den 29. Oktober 2024 einberufen hat. In der Ladungsliste stand er selbst als Teilnehmer. Damit widerspricht die Richterin Darstellungen der Verteidigung Argüesos, er habe nicht einmal an der Sitzung teilnehmen müssen.
Der Beschluss verweist darauf, dass die AVSRE die Einladungen an die Mitglieder des Cecopi versandte. Das stützt die Sicht, dass die operative Organisation der Sitzung in der Zuständigkeit der Behörde lag, die Argüeso seinerzeit leitete. Der Cecopi ist der integrierte Koordinierungsstab, der in der Comunitat Valenciana bei größeren Lagen die Abstimmung zwischen Regionalregierung, staatlichen Diensten und Einsatzkräften bündelt.
Die Verteidigung von Emilio Argüeso versucht, Verantwortungsschwerpunkte auf die damalige Ressortchefin Salomé Pradas zu verlagern. Ihr wird zugeschrieben, sowohl die Einberufung des Cecopi als auch die Zuständigkeit für den Versand des Massenwarnsystems Es-Alert zu verantworten. Das hat zu offenkundigen Spannungen zwischen den Verteidigungslinien der beiden Beschuldigten geführt. Die Ermittlungsrichterin referiert diese Positionen, ohne ihnen derzeit eine rechtliche Wertung beizumessen.
Ein weiterer Untersuchungsstrang betrifft die Alarmierung am 29. Oktober 2024. Nach Angaben, die Emilio Argüeso vor der Richterin machte, verging etwa eine Stunde zwischen der Entscheidung, eine Es-Alert-Warnung zu versenden, und der tatsächlichen Aussendung. Die genaue Chronologie, wer wann welchen Schritt freigegeben hat, bleibt zentraler Gegenstand der Beweisaufnahme. Ziel ist die Klärung der Befehls- und Kommunikationswege innerhalb des Cecopi und der beteiligten Behörden in Valencia.
Faktisch gesichert ist aus Sicht des Gerichts, dass die Einberufung des Cecopi am 29. Oktober 2024 durch Emilio Argüeso erfolgte und die AVSRE die organisatorische Abwicklung übernahm. Nicht entschieden ist, ob und in welchem Umfang sich daraus strafrechtliche Verantwortlichkeiten ergeben. Die Ermittlungen zur Bewältigung der DANA in der Comunitat Valenciana laufen weiter. Aus ihnen könnten organisatorische Folgerungen für künftige Alarmierungs- und Koordinierungsverfahren resultieren, insbesondere zur Nutzung von Es-Alert, zur Festlegung klarer Zuständigkeiten und zu dokumentierten Freigabeprozessen.
Bis zu einer Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung bleibt es bei der Trennung von gesicherten Feststellungen und den einander widersprechenden Einlassungen der Beteiligten. Die entscheidenden Punkte sind im Beschluss vom 29. Oktober 2026 umrissen; weitere Auswertung von Dokumenten und Aussagen soll die Abläufe am 29. Oktober 2024 präzisieren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).