Der Untersuchungsrichter der Sección de Instrucción Plaza 3 in Soria hat die Geheimhaltung der Ermittlungsakten im sogenannten Fall Fuentona um einen weiteren Monat verlängert. Nach Angaben des Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León gilt diese dritte Verlängerung seit dem 22. September 2026 und läuft bis zum 22. Oktober 2026. Begründet wurde sie mit der Komplexität der bislang veranlassten und noch laufenden Ermittlungen sowie der Gefahr, dass ein vorzeitiges Ende des Geheimhaltungsstatuts den Ermittlungserfolg „schwer“ gefährden könnte.
Der Fall betrifft eine mutmaßliche Korruptionsaffäre im Umfeld des Ayuntamiento de Soria. Auslöser der Ermittlungen waren polizeiliche Maßnahmen Ende Juni 2026, bei denen unter anderem das Rathaus durchsucht wurde. Sieben Personen wurden zunächst festgenommen, darunter die damalige Stadträtin für Tourismus und Umwelt, Yolanda Santos. Gegen die Betroffenen wurden nach Medienangaben Ermittlungen wegen möglicher Delikte wie Amtsmissbrauch, unzulässiger Einflussnahme, Urkundenfälschung, Geldwäsche und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Formelle Anklagen sind aufgrund der Geheimhaltung der Akten bislang nicht öffentlich einsehbar; die damals Festgenommenen kamen im Laufe des Sommers wieder auf freien Fuß.
Das secreto de sumario schränkt den Zugang zu den Verfahrensakten für Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit erheblich ein. Laut Justiz gewährt es Schutz für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen und Beweissicherungen und soll Absprachen oder Beeinflussungen verhindern. Zwar wurden in früheren Beschlüssen die Parteimitwirkung der Vox und des Partido Popular als acusación popular zugelassen, doch bleibt ihnen bis zum Ende der laufenden Frist die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen verwehrt.
Politisch hat der Fall Fuentona die Debatte in Soria und in Kastilien und León spürbar belastet. Im Raum stehen Fragen zu öffentlichen Auftragsvergaben und möglichen Netzwerken, die über mehrere Jahre bestanden haben sollen. Solange die Geheimhaltung andauert, lassen sich weder der Umfang der mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten noch die finanziellen Dimensionen oder die Verantwortlichkeiten unabhängig verifizieren. Aussagen von Beschuldigten oder Dritten können derzeit nicht mit amtlichen Dokumenten abgeglichen, Zwischenstände nicht belastbar beurteilt werden.
Mit dem Auslaufen der aktuellen Frist am 22. Oktober 2026 könnte der Richter die Geheimhaltung aufheben – oder, sollte der Ermittlungsstand dies erforderlich machen, eine weitere Verlängerung anordnen. Das Gericht machte hierzu zunächst keine Angaben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).