Politik

Regierung wehrt Vorstoß gegen Wahlrecht von 190.000 Nachkommen franquistischer Opfer ab

Die staatliche Rechtsvertretung Abogacía del Estado widerspricht vor dem Tribunal Supremo Anträgen von Vox und Iustitia Europa, rund 190.000 im Ausland lebenden Wahlberechtigten für den 29. November 2026 aus dem Register zu streichen.

Die Abogacía del Estado hat sich vor dem Tribunal Supremo gegen die Forderung von Vox und der Partei Iustitia Europa gestellt, etwa 190.000 Nachkommen von Opfern der franquistischen Repression bei den Parlamentswahlen am 29. November 2026 vom Wahlrecht auszuschließen. In ihren Schriftsätzen warnt die staatliche Rechtsvertretung, ein solcher Schritt würde die Arbeit der Konsulate überfordern und diene vor allem dazu, die Legitimität der Stimmen dieser Gruppe infrage zu stellen.

Konkret zielen die Anträge von Vox und Iustitia Europa auf Personen, die im Anhang III einer 2022 erlassenen Instruktion des Ministerio de Justicia aufgeführt sind. Dabei handelt es sich nach Behördenangaben um 189.578 volljährige Kinder von Menschen, die die spanische Staatsangehörigkeit entweder über die 2007 verabschiedete erste Erinnerungsgesetzgebung oder über die 2022 eingeführte Regelung der sogenannten Ley de nietos erhalten haben. Für diese Gruppe wird kein eigener Exilnachweis verlangt, weil ihr Anspruch vom bereits eingebürgerten Elternteil abgeleitet ist.

Die Abogacía del Estado macht geltend, es gebe keine rechtskräftigen Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit dieser Einbürgerungen generell in Zweifel zögen. Eine pauschale Streichung aus dem Auslandswahlregister würde nach ihrer Einschätzung organisatorisch ins Leere laufen und das Grundrecht auf politische Teilhabe unverhältnismäßig beschneiden. Die juristischen Dienste des Staates sprechen von einem Risiko der Blockade konsularischer Abläufe kurz vor dem Wahltermin und verweisen auf die verfassungsrechtliche Bedeutung des Wahlrechts.

Hintergrund sind Auseinandersetzungen um die Auslegung der 2022 veröffentlichten Dienstanweisung des Justizministeriums zur Anwendung der Ley de nietos. Diese Auslegung ist vor dem Tribunal Supremo angefochten worden. Parallel dazu hat eine zweite Richterin kürzlich eine Strafanzeige zurückgewiesen, die sich – ähnlich wie eine noch anhängige Sache – gegen die Verfasserin jener Dienstanweisung richtet. Die damit verknüpfte strafrechtliche Bewertung bleibt damit uneinheitlich; über die Wahlrechtsfrage entscheidet jedoch der Oberste Gerichtshof im Rahmen der Verwaltungsstreitigkeit.

Vox und Iustitia Europa begründen ihren Vorstoß mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Eintragungen in die Wahlregister. Die Gegenseite hält dem entgegen, es gehe nicht um Klärung, sondern um die Diskreditierung einer genau bestimmten Gruppe neuer Spanierinnen und Spanier. Wann der Tribunal Supremo über die nun vorliegenden Anträge entscheidet, ist offen. Klar ist: Eine Ausweitung der Streichungen träfe zehntausende Familien, berührte die Praxis der Einbürgerung und könnte das Vertrauen in den Ablauf der Auslandswahl beeinträchtigen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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