Politik

Regierung legt Leitfaden zur Parlamentswahl am 29. November vor

La Moncloa hat am 14. Oktober 2026 eine amtliche Orientierungshilfe zu Terminen, Verfahren und Wahlberechtigung für die Parlamentswahl am 29. November veröffentlicht. Grundlage ist das Real Decreto 806/2026, das die Auflösung der Kammern und…

Die spanische Regierung hat am 14. Oktober 2026 eine Grundlagennotiz zur Parlamentswahl am 29. November 2026 veröffentlicht. Der Leitfaden bündelt Fristen, Zuständigkeiten und Hinweise für Wählerinnen und Wähler. Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 806/2026 vom 5. Oktober, das im Boletín Oficial del Estado am 6. Oktober bekanntgemacht wurde. Darin werden die Cortes Generales neu gewählt; die konstituierenden Sitzungen der Kammern sind laut Dekret für den 23. Dezember 2026 um 10 Uhr vorgesehen.

Nach Angaben der Oficina del Censo Electoral des Instituto Nacional de Estadística umfasst der Wahlkörper 38.728.356 Personen. Der Stichtag für den Zensus war der 1. August 2026. Von den Wahlberechtigten leben 35.958.711 in Spanien und 2.769.645 im Ausland. 1.615.127 Menschen stimmen erstmals bei einer Parlamentswahl ab, weil sie seit den Wahlen vom 23. Juli 2023 volljährig wurden.

Der Leitfaden nennt die zentralen Termine: Der offizielle Wahlkampf dauert 15 Tage und läuft von Freitag, 13. November, 0 Uhr, bis Freitag, 27. November, 24 Uhr. Am Wahltag sind die Wahllokale von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Zur Identifikation werden nationaler Ausweis DNI, Reisepass oder Führerschein akzeptiert.

Für den Congreso de los Diputados werden 350 Abgeordnete mit geschlossenen Listen in Wahlkreisen gewählt, die den Provinzen sowie den Städten Ceuta und Melilla entsprechen. Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren. Der Senado wird teilweise direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in den Provinzen gewählt und teilweise von den regionalen Parlamenten beschickt. Die Stimmabgabe aus dem Ausland folgt den in der LOREG vorgesehenen Verfahren; Fristen und Modalitäten sind im Leitfaden zusammengefasst.

Zuständig für die Führung des Wählerverzeichnisses, die Versendung der Wahlbenachrichtigungen ab dem 2. November und die Bearbeitung von Einsprüchen ist die Oficina del Censo Electoral mit ihren Delegationen. Die Organisation des Wahlvorgangs obliegt zudem der Junta Electoral Central und den territorialen Wahlbehörden. Die Mitwirkungspflichten von Mitgliedern der Wahlvorstände sowie Rechtsfolgen bei unentschuldigtem Fernbleiben sind in den amtlichen Unterlagen präzisiert.

Die Angaben der Regierung decken sich mit dem im Boletín Oficial del Estado veröffentlichten Real Decreto 806/2026 und mit Mitteilungen des Instituto Nacional de Estadística. Politische Bewertungen oder Prognosen sind damit nicht verbunden; der Leitfaden dient der Verfahrensklärung vor dem Wahltermin.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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