Die Abogacía del Estado hat dem Tribunal Supremo am 3. November 2026 schriftlich erklärt, eine Ausdehnung der bereits verfügten vorsorglichen Wahlsperre auf die Kinder jener Personen, die über die sogenannte Ley de nietos eingebürgert wurden, sei im laufenden Wahlverfahren praktisch nicht umsetzbar. Die Staatsrechtsvertretung beruft sich auf fehlende Zeit bis zur Parlamentswahl am 29. November 2026, unvollständige Identifikationsgrundlagen sowie begrenzte personelle und materielle Kapazitäten, insbesondere in den Konsulaten.
Der Einwand richtet sich gegen Anträge der Partei Vox und der Gruppierung Iustitia Europa, die eine Erweiterung der vom Gericht angeordneten vorläufigen Maßnahme beantragt hatten. Nach Darstellung der Abogacía del Estado würde eine kurzfristige Ausdehnung Rechtsunsicherheit für Betroffene und Behörden erzeugen, verfahrensrechtliche Garantien gefährden und den ordnungsgemäßen Wahlablauf beeinträchtigen. Die Regierung verweist zudem darauf, dass die Ermittlung einer belastbaren Liste der potenziell betroffenen Kinder derzeit nicht vollständig möglich sei.
Hintergrund des Streits ist eine Entscheidung der Sección Cuarta der Sala de lo Contencioso-Administrativo des Tribunal Supremo, die für die anstehende Wahl die Wahlrechtsausübung von Personen vorsorglich ausgesetzt hat, die nach den erweiterten Abstammungsregeln der Ley de memoria democrática (umgangssprachlich Ley de nietos) kürzlich die spanische Staatsangehörigkeit erhielten. Ende Oktober hatte die Exekutive dem Gericht eine Namensliste der betroffenen Eingebürgerten übermittelt. Angaben zur genauen Fallzahl variieren in den Berichten; übereinstimmend ist nur, dass es sich um eine große Zahl handelt.
Das Gericht hat den Verfahrensbeteiligten kurze Fristen zur Stellungnahme gesetzt. Eine Entscheidung darüber, ob die Sperre auf die Kinder ausgeweitet wird, steht noch aus. Die Abogacía del Estado macht geltend, dass eine solche Erweiterung derzeit nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtsstaatlich heikel wäre, weil sie ohne hinreichende Prüfung der Einzelfälle erfolgen müsste.
Zugleich kündigen die Antragsteller an, an ihrem Begehren festzuhalten. Sollten die Richter die Sperre auf Nachkommen erstrecken, wären voraussichtlich verfassungsrechtliche Fragen zentral, darunter der Grundsatz der Gleichbehandlung und die Grenzen vorsorglicher Eingriffe in das aktive Wahlrecht. Für den Fall, dass das Tribunal Supremo dem Regierungsstandpunkt folgt, würden die Kinder der nach der Ley de nietos Eingebürgerten ihr Stimmrecht wie geplant ausüben können, während die bereits ausgesetzten Eintragungen der Hauptbetroffenen bis zur Hauptsacheprüfung unberührt blieben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).