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Regierung beschließt Sonderkrankenstand für von Unwetter „Adam“ Betroffene in der Comunidad Valenciana

Elma Saiz kündigte an, der Rat der Minister werde an diesem Dienstag einen besonderen, zeitlich befristeten Krankenstand für Personen beschließen, deren Arbeitsfähigkeit durch das Unwetter „Adam“ unmittelbar beeinträchtigt wurde.

Kurzmeldung

Die spanische Regierung hat am Dienstag einen besonderen, befristeten Krankenstand für Menschen beschlossen, die infolge des Unwetters „Adam“ unmittelbar arbeitsunfähig geworden sind. Das kündigte Elma Saiz, Ministerin für Inklusion, Seguridad Social y Migraciones und Regierungssprecherin, in einem Interview mit TVE an; die Ankündigung wurde von Europa Press und weiteren Medien aufgegriffen. Der Punkt stand auf der Tagesordnung des Consejo de Ministros und wurde nach Angaben der Ministerin zur schnellen Entlastung Betroffener beschlossen.

Ziel ist es, Beschäftigten und Selbstständigen eine unkompliziertere Aufnahme von Leistungen der Seguridad Social zu ermöglichen, wenn die Arbeitsfähigkeit durch Überschwemmungen, Infrastruktur- oder Wohnschäden vorübergehend entfällt. Konkrete Anspruchsvoraussetzungen, Nachweispflichten, Bezugsdauer und Höhe des Entgeltersatzes sollen im formalen Beschlusstext und den Durchführungsbestimmungen festgeschrieben werden; zum Zeitpunkt der Ankündigung lagen diese Details noch nicht vor. Die Regierung machte deutlich, dass rechtliche Wirkung und genaue Anwendung erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt eintreten.

Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den schweren Regenfällen und Überschwemmungen, die das Unwetter „Adam“ Anfang der Woche vor allem an der Küste und in Binnengebieten der Comunidad Valenciana verursacht hat. Dort mussten Behörden tausende Menschen evakuieren und leisteten umfangreiche Rettungs- und Bergungsmaßnahmen. Die Generalitat Valenciana plant nach eigenen Angaben zudem Anträge zur Erklärung besonders betroffener Gemeinden als zona catastrófica, was ergänzende staatliche Hilfen ermöglichen würde.

Aus Sicht des Sozialressorts dient der Sonderkrankenstand der kurzfristigen Sicherung von Einkommen und der Reduktion administrativer Hürden in einer Ausnahmesituation. Elma Saiz betonte in TVE die Absicht, bürokratische Anforderungen für Betroffene zu senken. Ob und in welchem Umfang weitere Regionen von der Regelung profitieren, hängt von den jeweils vor Ort nachgewiesenen Beeinträchtigungen ab; darüber entscheidet der Consejo de Ministros auf Grundlage der Schadenserhebungen der Verwaltungen.

Weitere präzisierende Informationen, etwa zu rückwirkenden Anwendungszeiträumen oder konkreten Leistungsbeträgen, sollen nach der juristischen Ausformulierung und der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen folgen.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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