Die spanische Regierung will die Verfahren nach der Ley de Extranjería straffen, damit unbegleitete Minderjährige aus Ceuta schneller auf das Festland verlegt werden. Das kündigte die Ministerin für Jugend und Kindheit, Sira Rego, am 1. Oktober bei einem Besuch in Ceuta an. Sie appellierte zugleich an die „Solidarität“ der Autonomen Gemeinschaften, da die Stadt die Last allein nicht tragen könne.
Als Rechtsgrundlage nannte Rego die in Kraft befindlichen Regeln, insbesondere das Verfahren nach Artículo 35 der Ley de Extranjería und die dort angelegte „acogida vinculante“, die greift, wenn eine Region ihre Aufnahmekapazität deutlich überschreitet. Nach Angaben der Ministerin haben sich ihr Ressort, die Fiscalía de Menores und die Delegación del Gobierno in Ceuta bereits abgestimmt, um Prüfungen und Zuweisungen zu beschleunigen. Eine förmliche Änderung von Gesetzesfristen legte die Regierung nicht vor; angekündigt ist eine straffere Anwendung bestehender Befugnisse.
Auslöser ist die anhaltende Überlastung der Aufnahmestrukturen in Ceuta infolge der massenhaften Einreise vom 30. Juli. Behörden und lokale Medien berichten von mehr als 2.000 registrierten Kindern und Jugendlichen im System der Stadt. Regionen unter Führung des Partido Popular lehnen verpflichtende Aufnahmen bislang weitgehend ab, während die Zentralregierung auf eine gerechte Verteilung drängt.
Laut Veröffentlichungen im Boletín Oficial del Estado wurden seit August ergänzende Koordinierungsinstrumente geschaffen, darunter ein Real Decreto und ein Real Decreto-ley, die zum 1. September in Kraft traten und organisatorische Maßnahmen für die Bewältigung der Lage in der Stadt regeln. Diese Normen ändern nach bisherigem Stand jedoch nicht ausdrücklich die materiellen Fristen der Ley de Extranjería. Rego betonte, es gehe jetzt darum, Abläufe zu entbürokratisieren, damit Verlegungen „mit größtmöglicher Schnelligkeit“ stattfinden können.
Konkrete Zahlen zu unmittelbar anstehenden Transfers, zu Zeitplänen oder zu verbindlichen Kontingenten nannte die Regierung am 1. Oktober nicht. Zunächst stehen schnellere Einzelfallprüfungen, Kapazitätsabfragen bei den Regionen und die Absicherung von Betreuung, Schulplätzen und Vormundschaften im Vordergrund. Rechtlich bleibt maßgeblich, dass jeder Fall einzeln bewertet werden muss und die Interessen des Kindes im Mittelpunkt stehen. Ob zusätzliche Vereinbarungen mit einzelnen Autonomen Gemeinschaften oder weitere Maßnahmen notwendig werden, hängt von der Aufnahmebereitschaft der Regionen und vom Tempo der administrativen Verfahren ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).