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Rechnungshof setzt Amnestie um: Puigdemont und 34 weitere finanziell entlastet

Spaniens Tribunal de Cuentas hat die Amnestie auf das Verfahren zu Ausgaben des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses angewandt und die rechnungsrechtliche Haftung von Carles Puigdemont und 34 weiteren ehemaligen Amtsträgern aufgehoben.

Das spanische Tribunal de Cuentas hat am 14. Oktober 2026 beschlossen, die Amnestie auf das Verfahren zu den Ausgaben des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses anzuwenden. Damit entfällt die rechnungsrechtliche Haftung von Carles Puigdemont und 34 weiteren ehemaligen Verantwortlichen der Generalitat de Catalunya; hinterlegte Sicherheiten werden freigegeben. Der Beschluss betrifft die Kontrollebenen des Rechnungshofs und ist von strafrechtlichen Verfahren getrennt zu betrachten.

Nach Angaben des Rechnungshofs sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Amnestie erfüllt. Zugleich sah das Gericht keinen hinreichenden Nachweis für den Einsatz von Mitteln der Europäischen Union in den geprüften Ausgabenpositionen. Diese beiden Elemente trugen die Entscheidung, die die zivil‑ bzw. rechnungsrechtliche Verantwortlichkeit der Betroffenen aufhebt. Die betroffenen Posten stehen im Zusammenhang mit Aktivitäten der Jahre vor dem Referendum von 2017 und mit internationalen Maßnahmen der katalanischen Außenvertretung.

Der Beschluss fügt sich in eine Abfolge übergeordneter rechtlicher Klärungen ein. Das Verfassungsgericht hatte 2025 weite Teile der Amnestie bestätigt und dabei Leitplanken benannt. Der Gerichtshof der Europäischen Union präzisierte im Sommer 2026 das Verhältnis der Amnestie zum Unionsrecht, insbesondere mit Blick auf den Schutz des EU‑Haushalts. Diese Entscheidungen bildeten den rechtlichen Rahmen, in dem der Rechnungshof nun handelte.

Der Wirkungskreis der Entscheidung ist begrenzt: Sie betrifft ausschließlich die rechnungsrechtliche Haftung. Strafrechtliche Verfahren laufen unabhängig davon weiter, soweit sie nicht bereits von der Amnestie erfasst sind. So hatte der Tribunal Supremo Mitte September 2026 in einem gesonderten Beschluss die Anwendung der Amnestie auf bestimmte Malversationsvorwürfe abgelehnt und damit verbundene Anordnungen aufrechterhalten. Über mögliche Auswirkungen auf Auslieferungsersuchen oder Haftbefehle entscheiden die zuständigen Strafgerichte.

Politische Bewertungen bleiben ausdrücklich außen vor. Vertreter der Generalitat de Catalunya sprechen von einem Schritt zur institutionellen Normalisierung, während Kritiker einen Verlust an Rechenschaftspflicht beklagen. Für die Betroffenen ist kurzfristig vor allem die technische Abwicklung relevant: Das Tribunal de Cuentas hat Fristen für Rechtsmittel und die Freigabe der Sicherheiten gesetzt. Die genaue Liste der 35 Personen ist im Beschluss und in den Mitteilungen des Rechnungshofs aufgeführt.

Mit der Anwendung der Amnestie durch das Tribunal de Cuentas ist ein zentraler Nebenschauplatz des Unabhängigkeitsprozesses vorerst beendet. Ob und in welchem Umfang weitere Verfahren angepasst werden, hängt von den in den nächsten Wochen zu erwartenden Entscheidungen der Strafgerichte und möglichen Rechtsmitteln gegen den nun gefassten Beschluss ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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