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Rathäuser losen Wahlvorstände für den 29. November aus

In Spanien haben die Auslosungen zur Besetzung der mesas electorales für die Wahl am 29. November begonnen; Madrid zog die Listen bereits am 29. Oktober in einem Pleno extraordinario.

In Spanien haben die Auslosungen zur Besetzung der Wahlvorstände (mesas electorales) für die Wahl zum Congreso de los Diputados und zum Senado am 29. November 2026 begonnen. Der von der Junta Electoral Central festgelegte Zeitraum läuft offiziell von Samstag, 31. Oktober, bis Mittwoch, 4. November. Einzelne Kommunen nutzten vorgezogene, genehmigte Termine.

Im Ayuntamiento de Madrid wurden die Listen bereits am 29. Oktober 2026 in einem Pleno extraordinario gezogen. Nach Angaben des Rathauses wurden dabei 32.715 Einwohnerinnen und Einwohner per computergestütztem Losverfahren für 3.635 mesas electorales bestimmt. Für jede mesa sind insgesamt neun Personen vorgesehen: ein Präsident, zwei Beisitzer sowie jeweils zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für diese Funktionen. Die Benachrichtigungen erfolgen per Zustellung; innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen können begründete Befreiungen beantragt werden. Über solche Anträge entscheiden die jeweils zuständigen Juntas Electorales de Zona.

Das Verfahren der Auslosung wird in größeren Städten in der Regel elektronisch durchgeführt. In kleineren Gemeinden kommen teils weiterhin traditionelle Methoden zum Einsatz, etwa die Ziehung aus einem Losbehälter. Rechtsgrundlage und organisatorische Vorgaben ergeben sich aus den Anweisungen der Junta Electoral Central. Das Ministerio del Interior hat am 27. Oktober 2026 ein aktualisiertes Handbuch zum Ablauf am 29. November veröffentlicht, das den rechtlichen Rahmen und die Aufgaben der Wahlvorstände konkretisiert.

Die fristgerechte Bestimmung der Mitglieder der mesas electorales gilt als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Stimmabgabe am 29. November 2026. Vorverlagerte Auslosungen in großen Städten erleichtern die rechtzeitige Zustellung der Benachrichtigungen, ändern jedoch nichts an den gesetzlichen Pflichten der Ausgewählten und an den eng umrissenen Befreiungsgründen. Zustellungen, Fristen und mögliche Entbindungen folgen den verbindlichen Kriterien der Wahlaufsicht; nicht fristgerechte Eingänge oder unvollständige Begründungen können von den Juntas Electorales de Zona zurückgewiesen werden.

Die genannten Termine und Zahlen stützen sich auf amtliche Mitteilungen des Ayuntamiento de Madrid und des Ministerio del Interior sowie auf Vorgaben der Junta Electoral Central. Bewertungen über den Umfang künftiger Einsprüche oder die Belastung der Wahlorganisation werden nicht getroffen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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