Balearen

Polizei und Consell d’Eivissa zeigen drei illegale Ferienwohnungen an

Die Policía Local de Eivissa und der Consell d’Eivissa haben am 12. September 2026 drei mutmaßlich illegale Ferienwohnungen angezeigt. Die Anzeigen folgten auf Kontrollen nach Hinweisen aus der Nachbarschaft.

Die Policía Local de Eivissa und der Consell d’Eivissa haben am 12. September 2026 drei mutmaßlich ohne Genehmigung betriebene Ferienwohnungen in Eivissa angezeigt. Das teilte das Ajuntament d’Eivissa mit. Die Verfahren wurden nach Ortskontrollen eingeleitet, die auf Beschwerden über Lärm und eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum zurückgingen.

Nach Angaben der Stadtverwaltung und des Consell d’Eivissa erfolgen die Schritte im Rahmen der laufenden Überwachung des touristischen Angebots in der Gemeinde. Ziel sei es, unzulässige Kurzzeitvermietungen in regulären Wohngebäuden zu unterbinden. Die Behörden verweisen darauf, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum die nachbarschaftliche Ruhe stören und den lokalen Wohnungsmarkt zusätzlich belasten könne. Es gilt: Nur Unterkünfte mit gültiger touristischer Registrierungsnummer dürfen legal an Urlauber vermietet werden.

Die jetzigen Anzeigen fügen sich in eine Serie verstärkter Kontrollen der vergangenen Monate. Die Stadtverwaltung hatte wiederholt zusätzliche Inspektionen angekündigt und mehrere Verfahren gegen mutmaßlich illegale Angebote eröffnet. Bereits Anfang September 2026 berichtete das Ajuntament d’Eivissa über weitere Anzeigen sowie laufende Prüfungen mehrerer Objekte nach Hinweisen aus der Bevölkerung.

Rechtliche Grundlage der Maßnahmen ist das städtebauliche Ordnungsrecht der Balearen. Bei festgestelltem, nicht genehmigtem Wechsel von Wohn- zu touristischer Nutzung drohen Bußgelder. In jüngerer Zeit verhängte das Ajuntament d’Eivissa nach eigenen Angaben in vergleichbaren Fällen hohe Summen; einzelne Sanktionen erreichten sechsstellige Beträge. Über konkrete Bußgelder in den nun angezeigten Fällen wurde zunächst nichts mitgeteilt, die Ermittlungen laufen.

Die Stadtverwaltung kündigte an, die Zusammenarbeit mit dem Consell d’Eivissa fortzusetzen und gegebenenfalls die Entfernung unzulässiger Inserate auf kommerziellen Vermittlungsplattformen zu prüfen. Eigentümer, gegen die eine Anzeige erstattet wurde, können im Verwaltungsverfahren Stellung nehmen und Nachweise vorlegen. Ob darüber hinaus straf- oder zivilrechtliche Folgen entstehen, hängt vom Ausgang der Prüfungen ab.

Die drei Anzeigen vom 12. September 2026 stehen damit im Kontext einer fortgesetzten kommunalen Durchsetzungsstrategie gegen illegale Ferienvermietung in Eivissa. Die Behörden betonen zugleich, dass der reguläre, rechtlich zulässige Markt für touristische Unterkünfte weiter möglich bleibt – vorausgesetzt, die Vorgaben der Balearen und der Gemeinde werden eingehalten und jede Wohnung weist die vorgeschriebene touristische Registrierungsnummer aus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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