Die Guardia Civil hat am 13. Oktober 2026 in Plasencia (Provinz Cáceres) einen Mann angezeigt, der mit seinem Auto zur theoretischen Prüfung zur Wiedererlangung von Punkten erschien, obwohl die Wirksamkeit seines Führerscheins nach vollständigem Punktverlust aufgehoben war. Beamte kontrollierten den Fahrer in der Nähe des von der Dirección General de Tráfico eingerichteten Prüfungsraums. Die Unterlagen wurden an das zuständige Gericht in Plasencia übergeben.
Nach Behördenangaben erfüllt das Verhalten den Tatbestand des Artikel 384 des Código Penal, der das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz Verlusts ihrer Wirksamkeit unter Strafe stellt. Das spanische Strafrecht sieht hierfür wahlweise Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten oder gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen vor. Die Dirección General de Tráfico betont, dass die Teilnahme an Kursen und Prüfungen zur Wiedererlangung der Punkte allein nicht zum Fahren berechtigt; die Fahrberechtigung lebt erst nach förmlicher Wiedererteilung wieder auf.
Die Ermittlungen sind Teil regelmäßiger Kontrollen bei Prüfungen zur Punktewiedererlangung. Nach Angaben der Guardia Civil waren in derselben Prüfungsstelle bereits ähnliche Vorfälle registriert worden. So wurde etwa am 15. Januar 2026 ein Mann erfasst, der ebenfalls mit dem Auto zu einer solchen Prüfung nach Plasencia gefahren war und anschließend strafrechtlich verfolgt wurde. Die Kooperation zwischen der Jefatura Provincial de Tráfico in Cáceres und dem Subsector de Tráfico der Guardia Civil zielt nach Darstellung der Behörden darauf, die Rechtmäßigkeit der Prüfungen zu sichern und die Verkehrssicherheit zu stärken.
Offen bleibt, seit wann der nun angezeigte Fahrer förmlich über den Verlust der Wirksamkeit seines Führerscheins informiert war und ob zusätzlich verwaltungsrechtliche Schritte gegen den Halter des verwendeten Fahrzeugs eingeleitet werden. Weitere Angaben zu Identität, Alter oder einer möglichen vorläufigen Maßnahme lagen zunächst nicht vor.
Spanien hatte das System des Führerscheins auf Probe- und Punktebasis im Jahr 2006 eingeführt und wiederholt angepasst. Die Grundregel bleibt: Wer alle Punkte verliert, verliert damit die Wirksamkeit seiner Fahrerlaubnis und darf bis zur formellen Wiedererteilung kein Fahrzeug führen. Verstöße sind nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern in Fällen wie in Plasencia eine Straftat nach Artikel 384 des Código Penal.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).