Der Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional, Santiago Pedraz, hat den ehemaligen Richter Luis Sáenz de Tejada im Rahmen des Verfahrens Leire Díez als Beschuldigten geladen. In einer am 13. Oktober erlassenen Verfügung führt Pedraz aus, es gebe Anhaltspunkte für die Delikte der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Verleumdung, der Nötigung und eines Delikts gegen die moralische Integrität. Die Vernehmung ist für den 28. Oktober 2026 um 10.30 Uhr angesetzt.
Auslöser ist die Aussage der Richterin Beatriz Biedma, die am 8. Oktober als Zeugin vor der Audiencia Nacional auftrat. Biedma gab an, Kenntnis davon erlangt zu haben, dass Sáenz de Tejada sich mit einem Drogenhändler-Clan in Verbindung gesetzt habe, um sie einzuschüchtern, als sie ein Verfahren gegen den Bruder von Pedro Sánchez führte. Pedraz verweist in seiner Entscheidung auf Informationen der Unidad Central Operativa der Guardia Civil, in denen entsprechende Kontakte und Einschüchterungsversuche geschildert werden.
In den Ermittlungsunterlagen wird auch die in den Akten als Cintia Rocho geführte und als La Celsa bekannte Frau genannt, zu der Sáenz de Tejada demnach Verbindungen unterhalten haben soll. Für denselben Tag lädt Pedraz ihren Anwalt Raúl Montano als Zeugen vor. Die Ermittler dokumentieren dem Vernehmen nach Aussagen über gezielte Kampagnen, die darauf abzielten, die Richterin zu diskreditieren und unter Druck zu setzen.
Sáenz de Tejada hat schriftlich geltend gemacht, der UCO-Bericht enthalte Unwahrheiten über seine Person. Pedraz teilte ihm mit, dass diese Rüge nicht in die Zuständigkeit seines Gerichts falle. Zugleich verweist der Ermittlungsrichter auf den Stand der Ermittlungen und ordnet die Beschuldigtenladung an. Eine Einlassung des Betroffenen zu den Vorwürfen steht aus; die Unschuldsvermutung gilt.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen im Verfahren Leire Díez ein, in dem Pedraz in den vergangenen Wochen weitere Personen als Beschuldigte einstuft oder als Zeugen befragt hat. Inhalt und Reichweite der möglichen Strafbarkeit sind Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens. Über Schuld oder Strafe ist nicht entschieden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).