Das Consorcio Provincial contra Incendios de Ourense, getragen von der Deputación Provincial de Ourense und der Xunta de Galicia, rechnet bei der Ermittlung von Überstunden seit 2025 verschiedene Auszeiten an. Nach Gewerkschaftsangaben und internen Unterlagen betrifft dies Krankheitszeiten, bezahlte Sonderurlaubstage, Dienstbefreiungen und auch ausgewiesene Stunden für gewerkschaftliche Tätigkeit. Ziel sei es, den Ausgleich für 144 Stunden pro Person und Jahr zu kürzen – jene Stunden, um die die Jahresarbeitszeit nach Inkrafttreten des ersten Tarifvertrags im Jahr 2025 hätte sinken müssen.
Konkret sieht der Tarifvertrag vor, die bisherige Jahresplanung der Schichten zu reduzieren. Diese Reduktion wurde nach Darstellung der Beschäftigten zu Jahresbeginn 2025 nicht umgesetzt. Statt die 144 Stunden pauschal gutzuschreiben, legte das Konsortium fest, bereits vergütete Abwesenheiten gegen diese Entlastung zu verrechnen. Eine interne Anweisung vom 30. Juni 2025 wird in diesem Zusammenhang als maßgeblich genannt.
Betroffen sind die vier regionalen Feuerwachen in A Rúa, O Carballiño, Verín und Xinzo de Limia. Die große Mehrheit der rund 70 Beschäftigten hat individuelle Klagen eingereicht oder angekündigt, um die vollständige Anrechnung der 144 Stunden und ausstehende Zahlungen einzufordern. Aus dem Konsortium hieß es dem Vernehmen nach, man wolle Doppelvergütungen vermeiden; eine ausführliche öffentliche Begründung liegt bislang nicht vor.
Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase hoher Einsatzbelastung, nachdem die Provinz Ourense 2025 besonders stark von Waldbränden betroffen war. Bereits 2025 und 2026 kam es zu Protestaktionen und einer längeren Arbeitsniederlegung im Provinzdienst. Parallel dazu wurden Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag dokumentiert; dessen Existenz ist durch Bekanntmachungen der Deputación Provincial de Ourense und der Xunta de Galicia belegt. Ob und in welcher Form die umstrittene Anrechnungspraxis rechtlich Bestand haben wird, ist offen.
Gewerkschaften werten die Verrechnungen als vertragswidrig. Das Konsortium verweist nach Angaben der Beschäftigten auf eine restriktive Auslegung der Arbeitszeitkonten. Ein Urteil in den nun anhängigen Verfahren könnte Nachzahlungen anordnen und die Dienstplanung der vier Wachen für die kommenden Jahre prägen. Bislang sind keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt geworden.
Fakt ist: Der Tarifvertrag sieht eine jährliche Entlastung um 144 Stunden vor. Strittig ist, ob Krankheits- und Sonderurlaub, Dienstbefreiungen und gewerkschaftliche Stunden von dieser Entlastung abgezogen werden dürfen. Über den Ausgang entscheiden nun die Gerichte in Galicien.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).