Andalusien

Opferanwältin fordert bis zu zwölf Jahre Haft für acht Granada-Polizisten wegen VioGén-Zugriffen

Die Nebenklage hat in Granada die Eröffnung des Strafverfahrens gegen acht Polizisten beantragt und Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren und sechs Monaten wegen mutmaßlich unbefugter Zugriffe auf das Opferschutzsystem VioGén gefordert.

Die Nebenklage im sogenannten Caso VioGén hat am 1. November in Granada die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen acht aktuelle und frühere Angehörige der Policía Local de Granada beantragt. Für den ehemaligen Polizeichef José Manuel Jiménez Avilés sowie sieben weitere Beschuldigte fordert sie Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren und sechs Monaten sowie Entschädigungen von jeweils 20.000 Euro an die betroffene Frau und ihre Tochter.

Nach Gerichtsangaben geht es um mutmaßlich unbefugte Abfragen im staatlichen Informationssystem VioGén, das Daten zu Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt bündelt und Schutzmaßnahmen koordiniert. In den Ermittlungsakten sind bis zu 35 unautorisierte Zugriffe auf die elektronische Akte der Frau dokumentiert. Auslöser war eine Anzeige der Betroffenen im Juli 2024. Sie gab an, ihr früherer Partner, ein inzwischen wegen Misshandlung verurteilter Subinspektor, sei über ihre Bewegungen im Voraus informiert gewesen. Der Verdacht richtet sich darauf, dass Kollegen der Policía Local Daten aus VioGén abgerufen und weitergegeben haben oder dass der Mann Zugänge Dritter nutzte.

Die Ermittlungsrichterin hat am 16. Oktober die Voruntersuchung abgeschlossen und die acht Beamten wegen des Verdachts auf Entdeckung und Offenbarung von Geheimnissen formell unter Anklage gestellt. Das Verfahren wurde im spanischen procedimiento abreviado in die nächste Phase überführt. Die Staatsanwaltschaft beantragte zuvor die Einstellung des Strafverfahrens mit der Begründung, die festgestellten Sachverhalte erfüllten keinen Straftatbestand. Dem widerspricht die Nebenklage und dringt auf eine Hauptverhandlung sowie zusätzliche Berufs- und Ämterverbote.

Der Fall steht im Zusammenhang mit der Verurteilung des erwähnten Subinspektors der Policía Local wegen körperlicher und psychischer Gewalt gegen seine damalige Partnerin im Juli 2026. Die nun angeklagten mutmaßlichen Datenabfragen betreffen jedoch ein eigenes Verfahren mit eigenständiger strafrechtlicher Bewertung. Juristen weisen darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen zulässiger dienstlicher Nutzung sensibler Register und strafbarer Zweckentfremdung maßgeblich von der Beweisführung zu Zugriffszweck, Weitergabe und persönlichem Nutzen abhängt.

Verhandlungstermine in der Sache stehen bislang nicht fest. Die Entscheidung, ob es zur Hauptverhandlung kommt, liegt nun bei der zuständigen Strafkammer in Granada. Die Ereignisse betreffen ausschließlich Granada und damit Andalusien.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen