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Oberstes Gericht Spaniens gibt drei Tage für Stellungnahmen zur Ausweitung der Wahlrechtssperre

Der spanische Tribunal Supremo hat am 30. Oktober 2026 ein dreitägiges Anhörungsverfahren eröffnet, um Anträge zur Ausweitung der vorläufigen Wahlrechtssperre auf Nachkommen nach der Ley de Nietos zu prüfen.

Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 30. Oktober 2026 den Parteien in einem Verfahren zur sogenannten Ley de Nietos drei gemeinsame Tage eingeräumt, um sich zur beantragten Ausweitung einer vorläufigen Wahlrechtssperre zu äußern. Die zuständige Sala de lo Contencioso-Administrativo lehnte zwar eine sofortige Anordnung ohne Anhörung ab, eröffnete jedoch ein beschleunigtes Anhörungsverfahren.

Ausgangspunkt ist ein Eilantrag der Partei Iustitia Europa. Sie fordert, die bislang verfügten Einschränkungen beim Wahlrecht für Personen, die über die Disposición Adicional Octava eingebürgert wurden, auch auf deren Kinder auszuweiten. Betroffen wären nach dem Antrag insbesondere im Anexo III erfasste Nachkommen. Der Gerichtsbeschluss betont, dass die beantragte pauschale Ausdehnung nicht „inaudita parte“ erfolgen könne. Zugleich werden wegen der laufenden Vorbereitung der Parlamentswahl am 29. November 2026 Verfahrensschritte auch an Wochenenden und im gesamten November ermöglicht.

Hintergrund sind frühere Maßnahmen, mit denen der Tribunal Supremo einzelne Eintragungen im Auslandswahlregister CERA vorläufig aussetzte. Ziel ist es, Unklarheiten in der Wählererfassung zu prüfen, bevor neue Stimmen zugelassen werden. Genaue, verlässlich bestätigte Gesamtzahlen zu betroffenen Eintragungen nennt der aktuelle Beschluss nicht. Iustitia Europa verweist auf umfangreiche Registrierungsbewegungen seit Inkrafttreten der Neuregelungen, ohne dass diese Angaben bislang gerichtlich validiert wären.

Mit der jetzt gesetzten Frist sind unter anderem die Abogacía del Estado und betroffene Wahl- und Verwaltungsbehörden aufgefordert, binnen drei Tagen rechtliche Stellungnahmen und Belege vorzulegen. Bis zu einer weiteren Entscheidung gelten die bisherigen gerichtlichen Vorsichtsmaßnahmen fort; eine automatische Ausdehnung der Sperre auf alle Nachkommen ist nicht angeordnet.

Die Ley de Nietos ermöglicht Nachfahren spanischer Emigrantinnen und Emigranten der Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Juristisch umstritten ist derzeit, inwieweit neu Eingebürgerte und deren im Anexo III erfasste Kinder in den Wahlverzeichnissen geführt werden, solange Prüfungen zur Wahlberechtigung laufen. Der Tribunal Supremo fasst seinen Zwischenschritt als Verfahrenssicherung auf: Die Kammer sammelt in kurzer Frist Argumente und Nachweise, bevor sie über eine mögliche, weitergehende einstweilige Regelung entscheidet. Prognosen zum Ausgang macht das Gericht nicht.

Die Entscheidung über die beantragte Ausweitung der Wahlrechtssperre bleibt damit bis zum Abschluss der Anhörung offen. Der weitere Verfahrensplan richtet sich nach dem Eingang der Stellungnahmen und den anschließenden Beschlüssen der Sala de lo Contencioso-Administrativo.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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