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Oberster Gerichtshof wendet Amnestie auf Junqueras und drei Ex‑Minister an

Der Oberste Gerichtshof erklärte am 20. Oktober 2026 die Verurteilungen wegen Malversación gegen Oriol Junqueras, Dolors Bassa, Jordi Turull und Raül Romeva für erloschen und hob die Amtsverbote auf.

Spaniens Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 20. Oktober 2026 die Amnestie auf vier zentrale Akteure des katalanischen Unabhängigkeitskonflikts angewandt. Die Strafkammer erklärte die strafrechtliche Verantwortung von Oriol Junqueras, Dolors Bassa, Jordi Turull und Raül Romeva wegen Malversación (Veruntreuung öffentlicher Mittel) für erloschen und hob die noch bestehenden Amtsverbote auf. Damit sind die Betroffenen rechtlich rehabilitiert und wieder für öffentliche Ämter wählbar.

Die Entscheidung folgt der Linie des spanischen Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional), das am 6. Oktober 2026 die Anwendbarkeit des Amnestiegesetzes auf den Tatbestand der Malversación bejaht hatte. Das Tribunal Supremo stützt sich ausdrücklich auf diese verfassungsgerichtliche Vorgabe und übernimmt deren Auslegung. Zugleich weist der Oberste Gerichtshof in seiner Begründung zuvor erhobene Rügen aus dem Umfeld des Verfassungsgerichts zurück und kritisiert die „unnötige Großspurigkeit“ mancher Formulierungen. Damit dokumentiert das Gericht einerseits seine Bindung an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, markiert andererseits aber die fortdauernden Spannungen zwischen den beiden Höchstgerichten.

Die Regierung in Madrid begrüßte die Anwendung der Amnestie auf die vier früheren Regionalminister als Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Leitentscheidung. Oppositionsparteien kündigten dagegen politische und rechtliche Schritte an. Juristen heben hervor, dass der Beschluss des Tribunal Supremo die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen der Amnestie nicht neu auslotet, sondern die Auslegung des Tribunal Constitucional konkret vollzieht. Offene Rechtsfragen betreffen nach Einschätzung von Kommentatoren vor allem verbleibende Nebenfolgen in einzelnen Verfahren sowie mögliche Folgewirkungen für andere noch anhängige Komplexe aus dem Umfeld des „procés“.

Hintergrund ist das vom Parlament verabschiedete Amnestiegesetz, mit dem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien von 2017 beendet werden sollen. Während Befürworter die Amnestie als Schritt zur politischen Normalisierung werten, sehen Kritiker darin einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit und eine Aushöhlung strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Der aktuelle Beschluss des Tribunal Supremo verschiebt diese Auseinandersetzung nicht auf die Ebene des Grundsätzlichen, sondern entscheidet in einem eng umrissenen Anwendungskorridor über konkrete, noch wirksame Strafen.

Mit dem Beschluss sind die einschlägigen strafrechtlichen Sanktionen gegen Oriol Junqueras, Dolors Bassa, Jordi Turull und Raül Romeva aufgehoben. Weitere verfahrensrechtliche Konsequenzen in anderen Strängen bleiben von der nun getroffenen Entscheidung unberührt, solange darüber gesondert nicht entschieden ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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