Der Tribunal Supremo hat am Dienstag eine nicht verlängerbare Frist von 48 Stunden gesetzt, damit die Beteiligten Stellungnahmen zur vorläufigen Sperre von Eintragungen in den Censo Electoral de Residentes Ausentes en el Extranjero (CERA) vorlegen. Die Frist der Sala de lo Contencioso-Administrativo endet am Donnerstag um 15 Uhr. Danach will das Gericht über den Rechtsbehelf der Abogacía del Estado gegen die bereits angeordnete Aussetzung entscheiden. Das Verfahren hat unmittelbare Bedeutung für die Organisation der Auslandsstimmen vor den Wahlen am 29. November 2026.
Hintergrund ist die Frage, ob Personen, die die spanische Staatsbürgerschaft über die umgangssprachlich als Ley de Nietos bezeichnete Regelung erhalten haben, im CERA geführt und damit zur Stimmabgabe aus dem Ausland zugelassen werden. Der Tribunal Supremo hatte die Eintragungen für diese Gruppe vorläufig ausgesetzt, nachdem Vox und die Organisation Iustitia Europa einstweilige Maßnahmen beantragt hatten. Die Abogacía del Estado beantragte daraufhin mit einem recurso de reposición die Aufhebung der Sperre und verwies auf den Schutz des Wahlrechts.
In den nun angeforderten Stellungnahmen sollen die Beteiligten ihre Positionen zu Reichweite und Folgen der Sperre darlegen. Laut Gerichtsangaben betrifft die Frage potenziell mehrere Hunderttausend Eingebürgerte; Schätzungen aus Verwaltungsunterlagen und Medienberichten nennen rund 400.000 Betroffene. Die Maßnahme zielt ausschließlich auf den Wahlregistereintrag ab; der Erwerb der Staatsbürgerschaft selbst steht nicht zur Disposition.
Juristisch geht es um die Verhältnismäßigkeit der pauschalen Aussetzung ohne individuelle Anhörung sowie um Fristen- und Organisationsfragen im Wahlrecht. Zu prüfen ist zudem der Regelungsrahmen der 2022 in Kraft getretenen Bestimmungen, auf deren Grundlage Nachfahren von Exilierten aus der Zeit zwischen 1936 und 1955 spanische Dokumente beantragen konnten. Die Verwaltung hatte dazu 2022 ergänzende Anwendungshinweise erlassen, die in den Schriftsätzen aufgegriffen werden.
Offen ist, ob der Tribunal Supremo noch vor dem Wahltermin eine Entscheidung trifft. Eine zügige Aufhebung der Sperre würde die Eintragung betroffener Spanierinnen und Spanier im Ausland wieder ermöglichen. Eine Bestätigung der Sperre oder eine weitere Verzögerung hätte dagegen unmittelbare Folgen für das Auslandswählerverzeichnis und die Vorbereitung der Stimmabgabe. Aussagen zum Inhalt der anstehenden Entscheidung liegen derzeit nicht vor; das Gericht verweist auf das laufende Verfahren und die fristgerecht eingehenden Stellungnahmen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).