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Oberster Gerichtshof bestätigt Wahlaussetzung für Eingebürgerte nach Ley de Nietos

Der Tribunal Supremo hält mit 5 zu 1 Stimmen die einstweilige Aussetzung des Stimmrechts für 168.000 nach der Ley de Nietos Eingebürgerte aufrecht. Eine Richterin warnt im Sondervotum vor irreversiblen Grundrechtsverletzungen mit Blick auf…

Der Tribunal Supremo hat am 12. Oktober 2026 die einstweilige Aussetzung des Stimmrechts für rund 168.000 Personen bestätigt, die nach der Ley de Nietos eingebürgert wurden. Fünf der sechs Richterinnen und Richter der Kammer für Verwaltungsstreitsachen stimmten für die Aufrechterhaltung der Maßnahme, eine Richterin legte ein abweichendes Votum vor. Die Aussetzung betrifft Betroffene, die die spanische Staatsangehörigkeit über die disposición adicional octava des Gesetzes zur demokratischen Erinnerung aus dem Jahr 2022 (Ley de Memoria Democrática) erhalten haben.

Auslöser des Verfahrens war ein Antrag der Partei Vox. Die Abogacía del Estado hatte beantragt, die Aussetzung aufzuheben; dieser Antrag wurde nunmehr abgewiesen. Die Entscheidung ist vorläufig und greift der inhaltlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Eintragungspraxis nicht vor.

In ihrem Sondervotum betont die Richterin María Alicia Millán, dass die vorgezogene Wahl am 29. November 2026 die Lage wesentlich verändert habe: Die mögliche, irreversible Verletzung des Wahlrechts der Betroffenen überwiege in der Abwägung. Die Integrität des Wahlprozesses verlange, die Teilnahme derjenigen zu sichern, die nach geltender Rechtslage diese Eigenschaft beibehalten. Nach ihrer Auffassung hätte dem Antrag der Abogacía del Estado stattgegeben werden müssen.

Die Mehrheit hält dem entgegen, dass die Aussetzung bis zur Klärung der materiellen Rechtsfragen erforderlich sei, um die Rechtssicherheit des Wahlverfahrens zu wahren. Über die Vereinbarkeit der behördlichen Praxis zur Umsetzung der Ley de Nietos mit dem Wahl- und Staatsangehörigkeitsrecht ist damit noch nicht entschieden. Anhängige Verfahren zur Auslegung der disposición adicional octava und zu den Modalitäten der Eintragung in die Wählerverzeichnisse laufen weiter.

Politisch hat die Entscheidung die Debatte über die Ausgestaltung des Einbürgerungs- und Wahlrechts verschärft. Vox und der Partido Popular hatten die Sauberkeit des Wahlprozesses im Zuge der Neuregelung wiederholt infrage gestellt. Die Regierung verweist über die Abogacía del Estado auf den Schutz des Grundrechts auf Teilnahme an Wahlen und hatte aus diesem Grund die Aufhebung der Aussetzung verlangt.

Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss, dass sie ohne weitere gerichtliche oder gesetzgeberische Schritte bei den Parlamentswahlen am 29. November 2026 nicht wählen können. Ob und wann der Tribunal Supremo in der Hauptsache entscheidet, ist offen. Die Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und eine mögliche spätere Nachjustierung des Wahlregisters hängen vom Fortgang der Verfahren ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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