Die Sala de lo Militar des Tribunal Supremo hat eine Disziplinarstrafe gegen einen Sergeant der Guardia Civil wegen schwerer Fahrlässigkeit bestätigt. Nach dem jetzt bekannt gewordenen Urteil unterließ der Beamte bei einem Einsatz im Juni 2023, einer von Partnergewalt betroffenen Frau Begleitung oder Schutz zu gewähren. Die Frau wurde später am selben Tag erneut angegriffen. Das Urteil ist in Spanien als aktueller Rechtsentscheid der Militärkammer publiziert worden und wurde von 20minutos unter Berufung auf EFE berichtet.
Der Einsatz begann nach einem Notruf wegen häuslicher Gewalt. Der Sergeant traf am Wohnort ein, sprach mit der Frau und erfuhr laut Gerichtsbegründung, dass der mutmaßliche Täter ihr Partner sei, der sich zum Zeitpunkt des Eintreffens nicht in der Wohnung aufhielt. Der Beamte riet der Betroffenen, Anzeige zu erstatten und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Er stellte jedoch weder eine unmittelbare Begleitung sicher noch organisierte er vorläufige Schutzmaßnahmen. Später kehrte die Frau ohne polizeiliche Begleitung nach Hause zurück und wurde dort erneut attackiert. Diese Abfolge stellt nach Auffassung der Richter eine pflichtwidrige Vernachlässigung der gebotenen Schutzvorkehrungen dar.
Die nun bestätigte Disziplinarmaßnahme war zuvor innerhalb der Guardia Civil verfügt worden. Der Sergeant hatte den Bescheid vor den zuständigen Militärgerichten angefochten. Parallel eingeleitete strafrechtliche Ermittlungen zu denselben Vorgängen wurden eingestellt; das Urteil betont, dass disziplinarische Verantwortlichkeit unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen kann.
In der Begründung hebt die Sala de lo Militar hervor, der Beamte habe die konkrete Gefährdungslage unzureichend bewertet und nicht die naheliegenden Schritte eingeleitet, um eine erneute Gefährdung zu verhindern. Besonders ins Gewicht fiel, dass die Betroffene im VioGén-System erfasst war, das für Fälle von Gewalt gegen Frauen spezielle Risikoparameter und Schutzprotokolle vorsieht. Aus Sicht des Gerichts hätten in einer solchen Konstellation – insbesondere bei abwesendem, aber nicht gesichert festgenommenem mutmaßlichem Täter – Maßnahmen wie Begleitung, unmittelbare Schutzanordnung oder engmaschige Nachbetreuung veranlasst werden müssen.
Die Entscheidung unterstreicht die dienstrechtliche Pflicht von Einsatzkräften, Risikoindikatoren konsequent zu berücksichtigen und aktiv Schutz zu organisieren. Sie reiht sich in Rechtsprechung ein, die behördliche Versäumnisse bei der Gefahrenabwehr in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt sanktioniert. Prognostisch ist zu erwarten, dass Kommandobehörden und Dienststellen der Guardia Civil ihre internen Abläufe und Fortbildungen zur Risikobewertung und Umsetzung der VioGén-Protokolle weiter schärfen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).