Politik

Oberster Gerichtshof bestätigt 39.009,48 Euro Kosten für Ex-Generalstaatsanwalt

Der Tribunal Supremo hat am 3. November 2026 verbindlich festgelegt, dass Álvaro García Ortiz insgesamt 39.009,48 Euro an Kosten zahlen muss, darunter 38.508 Euro Anwaltsgebühren für die Privatklage von Alberto González Amador.

Der Tribunal Supremo hat am 3. November 2026 die endgültige Kostenfestsetzung in dem Verfahren gegen den früheren Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz bestätigt. Danach hat García Ortiz insgesamt 39.009,48 Euro zu tragen. Darin enthalten sind 38.508 Euro als Anwaltsgebühren für den Vertreter der Privatklage von Alberto González Amador sowie die gesondert ausgewiesenen Verfahrensrechte der intervenierenden Procuradora.

Die Entscheidung des Strafsenats (Sala de lo Penal) weist die erneuten Einwände der Staatsanwaltschaft und der Abogacía del Estado zurück. Grundlage ist eine vorherige Festsetzung der letrada de la Administración de Justicia vom 26. März 2026. Damals waren einzelne Posten als unzulässig ausgeschlossen und der ursprünglich deutlich höhere Ansatz auf 39.009,48 Euro reduziert worden. Mit dem nun bestätigten Betrag ist der Kostenstreit in diesem Verfahrenszweig abgeschlossen.

Der Kostentitel steht im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Verurteilung von García Ortiz durch den Tribunal Supremo vom 9. Dezember 2025 wegen des Delikts der revelación de secretos (unerlaubte Offenlegung vertraulicher Informationen). Streitgegenstand war die Weitergabe beziehungsweise Veröffentlichung von E‑Mails und einer Pressemitteilung im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen gegen Alberto González Amador, den Partner der Regionalpräsidentin von Madrid, Isabel Díaz Ayuso. Das zunächst eingereichte Kostenverzeichnis hatte sich auf knapp 80.000 Euro summiert; im weiteren Verlauf konzentrierte sich die Auseinandersetzung auf die Angemessenheit einzelner Honorarpositionen und deren Zulässigkeit.

Mit der Bestätigung der Kostenfestsetzung wird weder der Inhalt der Verurteilung noch deren rechtliche Begründung erneut überprüft. Sie schafft jedoch Rechtssicherheit über die finanziellen Folgen für García Ortiz. Ob und in welcher Form sich daraus noch Vollstreckungsfragen ergeben, ist eine nachgelagerte, derzeit nicht entschiedene Frage.

Die Entscheidung unterstreicht zugleich die außergewöhnliche Tragweite des Falles: Er betrifft die Pflichten- und Grenzenkontrolle eines der ranghöchsten Justizbeamten Spaniens durch den Obersten Gerichtshof. Politische Deutungen über Verantwortlichkeiten und Motive werden von unterschiedlichen Akteuren behauptet, sind aber nicht Gegenstand der gerichtlichen Festsetzung. Maßgeblich bleibt, dass der Tribunal Supremo die konkret bezifferten Gebühren und Auslagen in Höhe von 39.009,48 Euro als verhältnismäßig und rechtmäßig bestätigt hat.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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