Baskenland

Obergericht kippt Euskera-Dekret – Baskische Regierung arbeitet an neuem Erlass

Das Tribunal Superior de Justicia del País Vasco hat das Decreto 19/2024 zur Nutzung des Baskischen in der Verwaltung aus Verfahrensgründen aufgehoben. Die Regierung will die Urteilsgründe prüfen und den bereits begonnenen neuen Erlass…

Das Tribunal Superior de Justicia del País Vasco hat am 16. September 2026 das Decreto 19/2024 zur Normalisierung der Nutzung des Baskischen (Euskera) in der öffentlichen Verwaltung für nichtig erklärt. Nach Angaben der baskischen Regierung beruht die Aufhebung im Kern auf Verfahrensfragen, insbesondere auf einer unzureichenden memoria económica zur finanziellen Tragweite des Regelwerks. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Regierung steht ab Zustellung eine Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln offen.

Die erste Vizelehendakari und Ministerin für Kultur und Sprachpolitik, Ibone Bengoetxea, erklärte, das Gobierno Vasco werde die Entscheidung gründlich auswerten und an dem bereits in Arbeit befindlichen neuen Dekret festhalten. Die Entscheidung stelle das Ziel, den Gebrauch des Euskera in der Verwaltung zu normalisieren, nicht grundsätzlich infrage, betonte sie. Ziel bleibe, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl der Amtssprache in ihren Kontakten mit Behörden zu gewährleisten.

Hintergrund des ohnehin laufenden Überarbeitungsprozesses ist die im Juni beschlossene Änderung des öffentlichen Dienstrechts (Ley de Empleo Público), die eine Anpassung des Sprachrechtsrahmens erforderlich macht. Nach der Entscheidung des Gerichts will die Regierung die Begründungsanforderungen – insbesondere zur Haushalts- und Personalwirkung – stärker absichern, um dem künftigen Dekret mehr Rechtssicherheit zu geben.

Faktisch bedeutet die Annullierung, dass die mit dem Decreto 19/2024 verbundenen Vorgaben vorerst nicht greifen. Welche unmittelbaren Folgen dies für interne Personalvorgaben und die sprachliche Erreichbarkeit einzelner Dienste hat, hängt vom weiteren Verfahrensgang ab. Die Regierung prüft ein Rechtsmittel und will die gerichtlichen Hinweise in den neuen Entwurf einarbeiten.

Juristisch richtet sich die Kritik des Gerichts primär auf die Beachtung formeller Anforderungen bei der Rechtsetzung, nicht auf das legitime Ziel der Sprachgleichstellung. Politisch verschärft der Richterspruch die Debatte im Baskenland über Umfang und Tempo der sprachpolitischen Steuerung in der Verwaltung. Interessen prallen hier aufeinander: Während Befürworter eine aktive Förderung des Euskera als Teil der Gleichberechtigung der Amtssprachen sehen, warnen Kritiker vor unverhältnismäßigen Anforderungen im öffentlichen Dienst. Wie weit der künftige Erlass gehen kann, wird sich an der gerichtlichen Begründung und der Tragfähigkeit der neuen finanziellen und organisatorischen Folgenabschätzung entscheiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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