Navarra

Navarra: Oberstes Gericht bestätigt zehn Jahre Haft nach Alterslüge bei 15-Jähriger

Das Tribunal Superior de Justicia de Navarra hat am 22. September 2026 die im Juli verhängte zehnjährige Haftstrafe gegen einen damals 20-Jährigen bestätigt, der einer 15-Jährigen sein Alter verschwiegen und sexuelle Kontakte erwirkt hatte.

Das Tribunal Superior de Justicia de Navarra hat am 22. September 2026 die von der Audiencia Provincial de Navarra im Juli 2026 verhängte Freiheitsstrafe von zehn Jahren bestätigt. Der Angeklagte hatte einer damals 15-jährigen Jugendlichen in einer Ortschaft der Comarca de Pamplona über sein Alter getäuscht, um sexuelle Kontakte zu erreichen. Der Vorfall datiert auf September 2024. Die Entscheidung erging durch die Sala de lo Civil y Penal.

Nach der Urteilsbegründung lag keine wirksame Einwilligung der Minderjährigen vor, weil die Kontakte durch Täuschung über ein wesentliches Merkmal zustande kamen. Das Gericht betonte den Schutz von Minderjährigen im spanischen Strafrecht und die Bedeutung der freien Willensbildung bei sexuellen Beziehungen. Es wies darauf hin, dass die Täuschung über das Alter geeignet war, das Vertrauen der Jugendlichen zu gewinnen und ihre Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Die Verteidigung hatte sich auf den im Código Penal vorgesehenen Ausnahmetatbestand des artículo 183 bis berufen, der bei geringem Altersabstand und hinreichender Reife des Opfers unter Umständen eine Strafbarkeit entfallen lässt. Nach Auffassung des Tribunal Superior de Justicia de Navarra waren die gesetzlichen Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. Ausschlaggebend war insbesondere die festgestellte Irreführung über das Alter des Angeklagten, die das vom Gesetz verlangte gleichgewichtige Verhältnis ausschließt.

Mit der heutigen Entscheidung wird das erstinstanzliche Urteil im Kern bestätigt. Das Obergericht stellte klar, dass die Feststellungen der Audiencia Provincial de Navarra auf einer hinreichenden Beweisgrundlage beruhen und keine Rechtsfehler erkennen lassen. Die Würdigung der Beweise, darunter Aussagen und digitale Kommunikation, sei schlüssig und trage die rechtliche Einordnung.

Gleichzeitig verwies das Gericht darauf, dass gegen sein Urteil Rechtsmittel zulässig sind. Die Verteidigung kann daher eine Revision beim Tribunal Supremo anstreben. Bis zu einer eventuellen höchstrichterlichen Entscheidung bleibt das nun bestätigte Urteil maßgeblich.

Der Fall hat in Navarra erneut die Diskussion über den Minderjährigenschutz und die Grenzen des strafrechtlichen Ausnahmetatbestands bei geringem Altersabstand angestoßen. Die Entscheidung aus Pamplona verdeutlicht, dass der artículo 183 bis restriktiv auszulegen ist, wenn der Altersunterschied mit bewusster Täuschung einhergeht. Für vergleichbare Verfahren schafft das Urteil eine präzisere Leitlinie, wie Täuschung, Reifegrad und tatsächliche Entscheidungsfreiheit von Minderjährigen zu gewichten sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk