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Marzà fordert Europäische Union-Schutzklausel wegen steigender Kleinzitrus-Importe aus Südafrika

Der Europaabgeordnete Vicent Marzà drängt die Europäische Kommission am 4. November 2026 auf die Aktivierung der Schutzklausel im Abkommen mit den SADC-Staaten. Hintergrund sind stark gestiegene EU-Importe kleiner Zitrusfrüchte aus Südafrika zum Start der…

Der Europaabgeordnete Vicent Marzà hat die Europäische Kommission am 4. November 2026 aufgefordert, die bilaterale Schutzklausel nach Artikel 34 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und den SADC‑Staaten zu aktivieren. In einer parlamentarischen Frage an die Kommission verweist der Politiker von Compromís auf einen sprunghaften Anstieg der Einfuhren kleiner Zitrusfrüchte aus Südafrika, der nach seiner Darstellung die europäische Erzeugung zum Kampagnenbeginn unter Druck setzt.

Als Beleg führt Marzà offizielle Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums an: Demnach stiegen die EU‑Importe kleiner Zitrusfrüchte aus Südafrika von 78.170 Tonnen in der Kampagne 2020/21 auf 169.904 Tonnen in der Kampagne 2025/26 bis einschließlich Juli. Besonders deutlich falle die Zunahme in den Monaten September und Oktober aus, die mit dem Start der europäischen Vermarktung kollidieren. In der Comunidad Valenciana, einem Kerngebiet der Kleinzitrus‑Produktion mit Schwerpunkten in den Provinzen Castellón und Valencia, sehen Erzeuger deshalb sinkende Erzeugerpreise ab Hof und Absatzprobleme bei frühen Sorten.

Mit der Aktivierung der Schutzklausel könnten nach Marzàs Darstellung befristete Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Er verlangt zudem vorläufige Schritte, um den Markt in der laufenden Kampagne zu entlasten. Ähnliche Forderungen hatten in den vergangenen Monaten bereits die Generalitat Valenciana sowie mehrere Erzeugerorganisationen an die spanische Regierung und die Europäische Kommission gerichtet.

Rechtlich sieht das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC‑Staaten Schutzinstrumente vor, falls Einfuhren schwerwiegende Marktstörungen verursachen oder drohen. Eine Anwendung setzt jedoch eine formelle Einleitung durch die Europäische Kommission, eine Begründungsprüfung und eine verhältnismäßige Antwort voraus. Mögliche Maßnahmen reichen – abhängig vom Prüf­ergebnis – von zeitlich befristeten Beschränkungen bis zu Zollanpassungen. Ein solcher Schritt würde die Handelsbeziehungen mit Südafrika politisch belasten und müsste mit den Zielen der europäischen Handelspolitik vereinbar sein.

Am 4. November 2026 lagen noch keine Entscheidungen der Europäischen Kommission vor. Aussagen zu Art und Zeitpunkt etwaiger Übergangsmaßnahmen sind daher Spekulation. Klar ist: Der Vorstoß aus Valencia fällt in eine Phase schwacher Erzeugerpreise zu Saisonbeginn, was den politischen Druck in Spanien und im Europäischen Parlament erhöht.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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