Die Comunidad de Madrid hat die Liste der mehr als 17.400 Empfängerinnen und Empfänger der Bachillerato-Stipendien für das Schuljahr 2026/27 im Boletín Oficial de la Comunidad de Madrid (BOCM) veröffentlicht. Nach Regierungsangaben stehen dafür 43,5 Millionen Euro bereit. Die Bekanntgabe markiert den Abschluss des Vergabeverfahrens für Lernende an privaten oder staatlich finanzierten Privatschulen (concertados) in der Region.
Die zuständige Ministerin Mercedes Zarzalejo erläuterte bei einem Besuch des Colegio San Gabriel im Madrider Stadtteil Carabanchel, die Stipendien sollten Wahlfreiheit der Familien und Chancengleichheit sichern. Zugleich bestätigte die Regionalregierung, dass die Kriterien wie im Vorjahr die Abschlussnote einbeziehen: Bewerberinnen und Bewerber konnten bis zu zwei Punkte zusätzlich erhalten, abhängig von der Bewertung des letzten fristgerecht abgeschlossenen Schuljahres.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die für das Bachillerato an einer privaten oder staatlich finanzierten Privatschule eingeschrieben sind oder dort eine Platzreservierung haben, den Jahrgang nicht wiederholen und die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten. Die Fördersätze sind nach der Pro-Kopf-Einkommenslage gestaffelt. Familien mit bis zu 10.000 Euro pro Kopf erhalten eine Jahreshilfe von 3.750 Euro; bei Einkommen zwischen 10.000 und 35.913 Euro beträgt die Förderung 2.000 Euro. Übersteigt die bewilligte Summe die tatsächlichen Schulgebühren, wird nur bis zur Höhe der Jahreskosten gezahlt.
Für Schülerinnen und Schüler, die bereits in diesem Jahr eine Unterstützung erhalten, besteht eine Verlängerungsmöglichkeit, sofern die Vergabevoraussetzungen weiterhin erfüllt sind und die Verlängerung ausdrücklich beantragt wurde. Mit der Veröffentlichung im BOCM können die Familien die Zuweisungen nun während des laufenden Schuljahres einsehen; die formale Bekanntgabe schafft Rechtssicherheit für Schulen und Antragstellende.
In der politischen Debatte werden die staatlichen Zuschüsse für Schulplätze außerhalb der öffentlichen Institute unterschiedlich bewertet. Kritikerinnen und Kritiker verweisen auf mögliche Verteilungseffekte zulasten des öffentlichen Netzes und stellen die Höhe der Einkommensgrenzen sowie die Rolle der Leistungsnote infrage. Die Regionalregierung hält dem entgegen, die Kombination aus sozialer Staffelung und leistungsbezogenen Kriterien fördere sowohl Zugangsgerechtigkeit als auch Bildungsqualität.
Die vollständigen Informationen zu Anspruch, Fristen und Beträgen stellt die Regionalverwaltung über ihre amtlichen Kanäle bereit; die nunmehr veröffentlichte Liste der Begünstigten bildet die Grundlage für die Auszahlung im Schuljahr 2026/27.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).