Die Comunidad de Madrid will am 7. Oktober 2026 im Consejo de Gobierno einen Gesetzentwurf billigen, der die Einführung neuer regulatorischer Pflichten auf zwei feste Termine im Jahr begrenzt: den 2. Januar und den 1. Juli. Die Regierung von Präsidentin Isabel Díaz Ayuso begründet das Vorhaben mit mehr Vorhersehbarkeit für Unternehmen und einer Reduzierung bürokratischer Lasten. Die Regelung ist Teil eines Projekts mit dem Arbeitstitel „Ley de medidas contra la Hiperregulación“ und soll ab 2027 gelten.
Konkret sollen neue Verpflichtungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nur noch zu den beiden Stichtagen in Kraft treten. Ausgenommen bleiben nach Regierungsangaben Fälle, in denen dringende Maßnahmen erforderlich sind, etwa aus Gründen der Sicherheit oder zur Umsetzung höherrangigen Rechts. Die Verwaltung verspricht sich davon, Umstellungen zu bündeln, Doppelregelungen zu bereinigen und veraltete Normen systematisch zu überprüfen.
Die Maßnahme orientiert sich an international erprobten Verfahren, insbesondere an Vorgehensweisen im Vereinigten Königreich, wo gebündelte Inkrafttretensdaten die Planbarkeit für Unternehmen erhöhen sollen. In Madrid soll die Bündelung die Vielzahl über das Jahr verteilter Änderungen eindämmen. Für kleine und mittlere Unternehmen erwartet die Regionalregierung geringere Such- und Anpassungskosten, weil relevante Änderungen planbar zusammenfallen und interne Prozesse entsprechend vorbereitet werden können.
Der aktuelle Anlass ist die geplante Billigung des „proyecto de ley“ durch den Consejo de Gobierno. Im nächsten Schritt müsste der Text der Asamblea de Madrid zugeleitet werden. Dort könnten Ausschussberatungen sowie Änderungsanträge folgen, bevor das Plenum über die endgültige Fassung entscheidet. Die Regierung peilt eine zügige Behandlung an, damit die Stichtagsregel ab 2027 greifen kann.
Offen bleibt, wie Übergangsfristen im Detail ausgestaltet werden und welche Ausnahmen genau zulässig sind. Juristisch bedeutsam wird zudem die Abgrenzung zwischen materiellen Pflichten, die an die Stichtage gebunden wären, und rein organisatorischen oder verfahrensrechtlichen Anpassungen, die möglicherweise nicht darunterfallen. Die Comunidad de Madrid stellt in Aussicht, rechts- und fachtechnische Begleitdokumente sowie Kalenderübersichten bereitzustellen, um die Umsetzung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern.
Mit dem Projekt knüpft die Regionalregierung an bereits angekündigte Vereinfachungen an. Entscheidend für den Erfolg wird, ob die Bündelung von Änderungen die gewünschte Planbarkeit schafft, ohne an Stichtagen neue Belastungsspitzen zu erzeugen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).