Politik

Madrid: Gericht weist neuen Vorstoß im HazteOír‑Bannerfall gegen Sánchez ab

Die Sección Sexta der Audiencia Provincial de Madrid hat den von Pedro Sánchez und dem PSOE angestrengten Nichtigkeitsinzident gegen die bestätigte Einstellung im Verfahren um ein HazteOír‑Banner zurückgewiesen.

Die Sección Sexta der Audiencia Provincial de Madrid hat den von Pedro Sánchez und dem PSOE eingereichten Nichtigkeitsinzident gegen die zuvor bestätigte Einstellung des Verfahrens wegen eines großformatigen Banners der Vereinigung HazteOír abgelehnt. Auf dem vor dem Kongress der Abgeordneten gezeigten Plakat war der Präsident der Regierung mit dem Wort „corrupto“ bezeichnet worden. Die Entscheidung der höheren Instanz betrifft ausschließlich Verfahrensfragen und ändert nichts am bereits bestätigten Verfahrensende.

Die Kammer teilte mit, der gewählte „incidente de nulidad“ diene nicht dazu, eine eigene frühere Entscheidung inhaltlich erneut zu überprüfen. Ein solcher Versuch entspräche einem „recurso de súplica“ vor demselben Spruchkörper, den die Rechtsordnung in dieser Konstellation nicht vorsieht. Zudem seien keine Verfahrensfehler erkennbar, die eine Nichtigkeit rechtfertigen würden. Nach Gerichtsangaben entsprach die Entscheidung dem Votum der Staatsanwaltschaft. Eine materielle Bewertung der Äußerungen auf dem Banner nahm das Gericht in diesem Beschluss nicht vor.

Dem nun bestätigten Verfahrensstand war ein längerer Rechtsgang vorausgegangen: Zunächst hatte ein Untersuchungsrichter das Verfahren gegen HazteOír eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass die Kampagne im Kern dem Schutz politischer Meinungsäußerung unterfalle; strafbare Verleumdungstatbestände seien nicht hinreichend belegt. Im Juni 2026 bestätigte die Sección Sexta der Audiencia Provincial de Madrid diese Einstellung. Der aktuelle Beschluss verwirft nun den Versuch von Pedro Sánchez und dem PSOE, das Verfahren über den „incidente de nulidad“ erneut zu öffnen.

Offen bleibt, ob die Beteiligten weitere, außerordentliche Rechtswege anstrengen. Hinweise auf neue strafrechtliche Ermittlungsansätze liegen derzeit nicht vor. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Entscheidung die strikte Bindung spanischer Strafverfahren an die vorgesehenen Rechtsmittelzüge unterstreicht: Gegen bestätigende Einstellungsbeschlüsse eines Untersuchungsrichters sind nach deren Bestandskraft nur eng begrenzte verfahrensrechtliche Korrekturmechanismen eröffnet. Politisch bedeutet der Beschluss für den Präsidenten und seine Partei eine erneute Niederlage vor den Madrider Strafkammern, ohne dass damit eine inhaltliche Rechtfertigung der Kampagne von HazteOír verbunden wäre. Aussagen zu möglichen nächsten Schritten stammen bislang aus Verlautbarungen der Verfahrensbeteiligten und wurden von den Gerichten nicht kommentiert.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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