Ein Ermittlungsgericht in Madrid hat am 15. Oktober 2026 eine Voruntersuchung zu mutmaßlichen Informationsabflüssen im Zusammenhang mit dem sogenannten caso Plus Ultra eröffnet. Die zuständige Richterin Margarita Valcarce ordnete an, die wiederholte Veröffentlichung aus Ermittlungsakten zu prüfen, und beauftragte die Polizei mit einem Bericht zu Ursprung, Kanal und Verantwortlichen der Leaks.
Der Schritt folgt einer Verfügung des Ermittlungsrichters an der Audiencia Nacional, José Luis Calama, der bereits am 25. Juni 2026 veranlasst hatte, die Herkunft der in den Medien aufgetauchten Chats zwischen dem ehemaligen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero und seiner Sekretärin Gertrudis Alcázar zu klären. Beide sind in dem Verfahren als Beschuldigte geführt. Nach der Veröffentlichung eines Berichts der Unidad de Delincuencia Económica y Fiscal der Policía Nacional gelangten Auszüge aus privaten und dienstlichen Mitteilungen sowie Termindaten in die Presse.
Die Ermittlungsdokumente, auf die Medien Bezug nahmen, erwähnen den Verdacht, Zapatero habe zugunsten eines Unternehmens in Südamerika Einfluss genommen und dafür eine Zahlung von 200.000 Euro erhalten. Diese Darstellung ist Teil eines Polizeiberichts und wird von den Betroffenen nicht als erwiesen anerkannt. Die Justizbehörden betonen, dass die nun angeordnete Prüfung sich ausschließlich auf die mögliche Verletzung von Geheimhaltungspflichten und den Schutz personenbezogener Daten richtet; über die materiellen Vorwürfe im Fall Plus Ultra ist damit nicht entschieden.
In den gerichtlichen Verfügungen ist von einer wiederholten und unmittelbaren Veröffentlichung von Inhalten aus dem Ermittlungsverfahren die Rede, die die gesetzliche Vertraulichkeit verletzen könnte. Rechtsvertreter Zapateros hatten bereits im Juni 2026 zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Privatsphäre und des Verfahrensgeheimnisses beantragt.
Die nun begonnene Untersuchung soll klären, ob die Leaks aus dem Gerichts- oder Polizeibereich stammten, ob Dritte Zugang zu nicht öffentlichen Akten hatten und wer gegebenenfalls strafrechtlich oder disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen ist. Mögliche Folgen reichen von Strafverfahren wegen Geheimnisverrats bis zu internen Maßnahmen in betroffenen Behörden. Ergebnisse werden erst nach Auswertung des polizeilichen Berichts und weiterer Beweiserhebung erwartet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).