Die Anwältin der 87-jährigen Maricarmen, Beatriz Duro, hat bemängelt, dass ihrer Mandantin nach der Zwangsräumung in Madrid bislang keine konkrete Alternative zur Unterbringung von öffentlichen Stellen angeboten wurde. Weder der Ayuntamiento de Madrid noch die Comunidad de Madrid oder staatliche Behörden hätten entsprechende Zusagen gemacht, sagte Duro. Gleichzeitig berichtete sie von einer Welle privater Hilfsangebote, für die sie dankte.
Auslöser der Empörung war die Zwangsräumung am 23. September 2026 aus der Wohnung, in der Maricarmen nach eigenen Angaben Jahrzehnte gelebt hatte. In der Hauptstadt kam es seither zu anhaltenden Protesten, die in ein Protestcamp auf der Puerta del Sol mündeten. Unterstützerinnen und Unterstützer fordern eine rasche, öffentlich verantwortete Lösung für die Seniorin und verweisen auf die Schutzbedürftigkeit älterer Menschen in Zwangsräumungsverfahren.
Die Eigentümerfirma Urbagestión schlug der Stadtverwaltung eine kurzfristige Lösung vor und regte an, die geräumte Wohnung der Empresa Municipal de la Vivienda y Suelo (EMVS) zuzuweisen. Der Ayuntamiento de Madrid lehnte dies mit Verweis auf rechtliche Vorgaben und die Ausgestaltung städtischer Programme ab, bot jedoch eine Vermittlung über den Vermittlungsdienst der EMVS an. Nach Angaben der Vertreterinnen von Maricarmen ist ein Gespräch mit Urbagestión unter Beteiligung der EMVS für Montag, den 28. September 2026, in Aussicht gestellt. Duro betonte zugleich, sie habe von den neueren Schritten der Firma erst über Medienberichte erfahren.
Unterdessen wurde Maricarmen am 25. September 2026 in das Krankenhaus Gregorio Marañón gebracht und dort medizinisch betreut. Zum aktuellen Gesundheitszustand machten die Beteiligten keine weiteren Angaben.
Der Fall hat eine breitere Debatte über die Grenzen kommunaler Wohnungsprogramme, den Handlungsspielraum der EMVS und die Verantwortung von Stadt, Region und Staat gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen entfacht. Interessenlagen sind erkennbar: Während Urbagestión auf eine Übergabelösung an eine öffentliche Wohnungsinstitution drängt, pocht die Stadt auf die Einhaltung bestehender Verfahren und Angebote der Vermittlung; die Anwältin wiederum fordert eine konkrete, kurzfristig tragfähige Unterbringung für ihre Mandantin. Ob die anberaumte Vermittlung greift, ist offen. Klar ist jedoch, dass die Proteste in Madrid die politische Aufmerksamkeit auf Zwangsräumungen, soziale Kriterien in der Wohnungspolitik und die Rolle privater Eigentümer im Bestand erneut geschärft haben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).