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Kataloniens Plan für Rückkehr der Mönchsrobbe ab 2027 stößt auf Widerstand

Die Generalitat de Catalunya prüft eine Reintroduktion der Mittelmeer-Mönchsrobbe am Cap de Creus ab 2027. Küstengemeinden und Fischer warnen vor Folgen für die lokale Fischerei und verlangen Mitsprache sowie belastbare Umweltprüfungen.

Die Generalitat de Catalunya treibt die Vorbereitung einer Reintroduktion der Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus) in katalanischen Gewässern voran. Nach Angaben des Biologen Jordi Sargatal, der in das Projekt eingebunden ist, wird für 2027 ein Einstieg in eine Erprobungsphase geprüft. Als Untersuchungsraum nennt die Verwaltung das Cap de Creus, mit der Cala Jugadora bei Cadaqués als möglichem Standort für erste, eng kontrollierte Maßnahmen. Konkrete Freilassungsentscheidungen liegen noch nicht vor und bedürfen formaler Genehmigungen.

Gegenwind kommt aus betroffenen Küstengemeinden. Das Rathaus von El Port de la Selva und Vertreter des Fischerhafens von Cadaqués sprechen sich gegen eine Wiederansiedlung aus. Sie verweisen auf mögliche Einkommensverluste für die Kleinfischerei und führen als Argument an, adulte Tiere könnten bis zu 30 Kilogramm Fisch pro Tag verzehren. Diese Zahl entstammt kommunalen Stellungnahmen und der lokalen Berichterstattung. Die Gemeinden fordern verbindliche Beteiligung, Transparenz über die Projektplanung und die Veröffentlichung belastbarer Umwelt- und Sozialgutachten vor jedem Startschritt.

Fachlich gilt: Die Mittelmeer-Mönchsrobbe ist in Spanien seit Jahrzehnten weitgehend verschwunden. Historische Nachweise an der katalanischen Küste reichen in die 1970er Jahre zurück. In jüngerer Zeit wurden auf den Balearen vereinzelt genetische Spuren (eDNA) berichtet. Internationale Schutzprogramme konzentrieren sich vor allem auf Bestände im östlichen Mittelmeer sowie im Nordostatlantik bei Madeira. Befürworter der Reintroduktion verweisen auf ökologische Funktionen großer Meeressäuger in Küstenökosystemen und auf die Chance, eine der weltweit seltensten Robbenarten in einem geeigneten Habitat wieder zu etablieren.

Zugleich bleibt der Prüfbedarf erheblich. Offene Punkte betreffen die Herkunft und den Gesundheitsstatus potenzieller Tiere, die Tragfähigkeit geeigneter Rückzugsräume, das Zusammenwirken mit Schutzgebieten sowie mögliche Nutzungskonflikte mit der Küstenfischerei. Wissenschaftliche Literatur weist je nach Region und Beutetyp unterschiedliche, im Mittel teils deutlich niedrigere Nahrungsbedarfe aus als die in Kommuniqués genannten Höchstwerte. Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Monitoringkonzepte und mögliche Ausgleichsmechanismen liegen bisher nicht öffentlich als entscheidungsreife Dokumente vor.

Die Generalitat de Catalunya betont, dass es sich um eine schrittweise und wissenschaftlich begleitete Prüfung handelt. Gemeinden und Berufsverbände verlangen klare Zusagen zu Mitsprache, Datentransparenz und Kompensation, bevor über Pilotfreilassungen entschieden wird. Wie die Abwägung zwischen Artenschutz und Küstenfischerei ausfällt, hängt von den noch ausstehenden Gutachten, konkreten Schutzzonenregelungen und der Finanzierung langfristiger Maßnahmen ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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