Katalonien

Katalonien: Staatsregierung fördert Lokführerausbildung mit bis zu 5.000 Euro

Die Generalitat de Catalunya hat eine Förderrunde mit 350.000 Euro für die Ausbildung neuer Lokführerinnen und Lokführer aufgelegt. Die Ausschreibung wurde am 5. November 2026 im Amtsblatt veröffentlicht; die Antragsfrist beginnt einen Tag danach…

Kurzmeldung

Die Generalitat de Catalunya hat eine neue, öffentlich geförderte Maßnahme zur Ausbildung von Lokführerinnen und Lokführern aufgelegt. Das Departament de Territori, Habitatge i Transició Ecològica hat die convocatoria mit einem Erstbudget von 350.000 Euro veröffentlicht; gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten, maximal 5.000 Euro pro Person. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die die erforderlichen ausbildungs- und zertifikatsrechtlichen Voraussetzungen für die Leitung von Triebfahrzeugen auf der Red Ferroviaria de Interés General (zu den betroffenen Verkehren zählen die Rodalies– und regionale Züge) erwerben wollen.

Die Ausschreibung ist in der offiziellen Mitteilung als Resolució TER/3995/2026 genannt und wurde nach Angaben der Generalitat im Diari Oficial de la Generalitat de Catalunya (DOGC, Nr. 9788) am 5. November 2026 veröffentlicht. Entsprechend beginnt die Frist für die Einreichung von Anträgen einen Tag nach dieser Veröffentlichung, also am 6. November 2026; die Frist läuft über einen Monat. Förderberechtigt sind Personen, die die in der Ausschreibung festgelegten Kurse an anerkannten Ausbildungszentren belegen und die geforderten Wohnsitzkriterien erfüllen; die Zahl der zu fördernden Personen richtet sich nach den im Verwaltungsakt aufgeführten Kriterien und dem verfügbaren Budget.

Das Departament begründet die Maßnahme mit einem akuten Bedarf an qualifiziertem Fahrpersonal und verweist auf eine hohe Fluktuation bei ausgebildeten Triebfahrzeugführenden, die die Personalverfügbarkeit für den regionalen Schienenverkehr beeinträchtige. Die Beihilfe ist als Teil des laufenden Kompetenzübergangs für das System Rodalies eingeordnet. Konkrete Vergabebedingungen, erforderliche Nachweise, Auswahlkriterien und das genaue Antragsverfahren sind in der veröffentlichten Resolució und den zugehörigen Basisregeln nachzulesen; Auszahlungen erfolgen erst nach Vorlage der Teilnahme- und Kostenbelege.

Diese Darstellung beruht auf den amtlichen Informationen des Departaments und auf der Veröffentlichung im DOGC. Arbeits- und tarifvertragliche Aspekte zur längerfristigen Bindung von Fachkräften sowie mögliche Effekte auf Pünktlichkeit oder Personalzahlen sind nicht Teil der jetzigen Förderregelung und würden gesonderte vertragliche oder statistische Prüfungen erfordern.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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