Kanaren

Kanarische Regierung gibt Muschelsammeln auf Fuerteventura bis 30. November 2026 frei

Die Regierung der Kanarischen Inseln erlaubt das befristete Sammeln des Mejillón canario auf Fuerteventura. Parallel läuft eine neue Bestandsstudie bis Sommer 2027.

Die Regierung der Kanarischen Inseln (Gobierno de Canarias) hat das Sammeln des Mejillón canario (Perna perna) auf Fuerteventura bis zum 30. November 2026 befristet erlaubt. Die Genehmigung erteilte die Dirección General de Pesca nach einem Antrag der Cofradía de Pescadores de Gran Tarajal. Sie beendet die seit 22 Jahren geltende strikte Untersagung der Entnahme nicht grundsätzlich, sondern schafft eine eng begrenzte Ausnahme mit Auflagen.

Nach Angaben des Gobierno de Canarias bleiben die bestehenden Schutzvorschriften in Kraft. Vorgesehen sind spezifische Bedingungen für professionelle und freizeitliche Sammler, darunter Mengengrenzen und festgelegte Entnahmezeiträume. Die Freigabe ist ausdrücklich als vorläufige, kontrollierte Maßnahme angelegt und kann widerrufen werden, falls sich Risiken für die Bestände abzeichnen.

Rechtsgrundlage für das Muschelsammeln (marisqueo) ist auf den Kanaren das Decreto 134/1986 vom 12. September; für die Küsten Fuerteventuras gilt zusätzlich die Orden vom 16. Juli 2004, die ein spezielles Schonregime für den Mejillón canario festschreibt. Die aktuelle Genehmigung verändert dieses Schutzregime nicht dauerhaft und hebt die allgemeine Schonzeit nicht vollständig auf. Sie erlaubt die Entnahme ausschließlich innerhalb des festgelegten Zeitfensters und unter den genannten Begrenzungen.

Parallel hat die Regionalregierung die öffentliche Gesellschaft TRAGSATEC mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt. Die Studie soll den Zustand der Populationen von Perna perna auf Fuerteventura aktualisiert erfassen, ihre Erholungsfähigkeit bewerten und damit eine belastbare Grundlage für zukünftige Entscheidungen über Schutz und Nutzung liefern. Der Abschluss des Projekts ist für den Sommer 2027 vorgesehen. Die letzte umfassende Bestandsbewertung datiert aus dem Jahr 2014; seither beruhen Einschätzungen vor allem auf Feldbeobachtungen aus dem handwerklichen Fischereisektor, der eine Erholung der Vorkommen berichtet.

Die Regierung betont, Ziel sei eine Balance zwischen dem Schutz des Mejillón canario und der Aufrechterhaltung traditioneller marisquería. Entscheidend für den Erfolg der befristeten Öffnung seien wirksame Kontrollen gegen illegale Entnahmen und die strikte Einhaltung der Auflagen. Auf Basis der Studienergebnisse will die Dirección General de Pesca gegebenenfalls über Anpassungen der Schonregeln entscheiden. Bleibt die Datengrundlage unsicher oder weisen die Befunde auf Risiken hin, ist eine Rückkehr zum bisherigen strengen Verbot vorgesehen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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