Kanaren

Kanaren verlängern Abkommen mit Notariat für Patientenverfügungen

Die kanarische Gesundheitsministerin Esther Monzón und Notariatsdekan Alfonso Manuel Cavallé haben am 2. Oktober 2026 die Verlängerung ihres Kooperationsabkommens zu Patientenverfügungen unterschrieben.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Zusammenarbeit mit dem Notariat zur erleichterten Ausstellung von Patientenverfügungen verlängert. Am 2. Oktober 2026 unterzeichneten Gesundheitsministerin Esther Monzón (Consejería de Sanidad) und der Dekan des Colegio Notarial de las Islas Canarias, Alfonso Manuel Cavallé, eine Adenda zur Fortführung des bestehenden Kooperationsabkommens. Ziel ist es, den Zugang zu den sogenannten Manifestaciones Anticipadas de Voluntad – der spanischen Bezeichnung für Patientenverfügungen – zu vereinfachen und ihre Auffindbarkeit im Behandlungsfall zu sichern.

Kern des Abkommens ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Verfügung wahlweise vor Bediensteten der Verwaltung, in einer Notarkanzlei oder vor drei Zeugen formalisieren können. Wird die Manifestación Anticipada de Voluntad notariell errichtet und zuvor von der Consejería de Sanidad autorisiert, vergütet die Verwaltung die Beurkundung; die Notarkanzlei übermittelt den Text anschließend an das zentrale Register. Das Registro de Manifestaciones Anticipadas de Voluntad ist für die gesamte Autonome Gemeinschaft einheitlich, öffentlich und gebührenfrei; es wird von der Consejería de Sanidad geführt.

Nach amtlichen Angaben wurden im Jahr 2025 auf den Kanaren 4.611 Verfügungen registriert – ein Zuwachs von 26,6 Prozent gegenüber 2024 (3.642). Der weit überwiegende Teil der 2025 neu eingetragenen Dokumente entstand vor Verwaltungsbediensteten, ein geringerer Anteil notariell, nur wenige wurden vor Zeugen errichtet. Insgesamt sind derzeit 28.276 Verfügungen im Register als gültig verzeichnet. Die Angaben stammen aus der aktuellen Mitteilung des Gobierno de Canarias und dem Boletín Oficial de Canarias.

Die Regierung begründet die Verlängerung mit praktischen Vorteilen für Patientinnen und Patienten sowie für Behandelnde: Eine einheitliche Registrierung soll dafür sorgen, dass dokumentierte Behandlungswünsche rechtzeitig vorliegen, wenn Betroffene sich nicht mehr äußern können. Die notarielle Schiene richtet sich an Personen, die eine beurkundete Form bevorzugen; gleichzeitig bleibt die kostenlose Beurkundung durch zuständiges Verwaltungspersonal möglich. Das Abkommen ändert keine materiellen Voraussetzungen der Verfügung, sondern regelt Zuständigkeiten, Abläufe und die Übermittlung an das Register.

In den Verfügungen können neben Annahme oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen auch Wünsche zur Organspende und Hinweise zu ethischen oder religiösen Wertvorstellungen festgehalten werden. Zudem lässt sich eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Vertreter benennen, die gegenüber dem medizinischen Personal die festgelegten Werte und Entscheidungen der ausstellenden Person vermitteln.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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