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Jury in Huelva erkennt Notwehr an: El Baba bleibt für tödlichen Schuss straffrei

Ein Geschworenengericht in Huelva hat den Todesschuss von M.S. alias El Baba aus dem Jahr 2024 als in vollständiger Notwehr abgegeben gewertet. Für versuchten Totschlag und illegalen Waffenbesitz bleibt er jedoch strafbar; ein Mitangeklagter…

Das Geschworenengericht der Audiencia Provincial de Huelva hat am 22. Oktober 2026 entschieden, dass M.S., bekannt als El Baba, den Tod seines Schwagers R.M. beim Schusswechsel am 10. September 2024 im Viertel El Torrejón verursacht hat, ihn dafür aber nicht bestrafen ließ. Die Geschworenen erkannten die vollständige Notwehr an. Damit entfällt für das Tötungsdelikt die Strafbarkeit.

Gleichzeitig erklärten die Geschworenen M.S. des versuchten Totschlags und des unerlaubten Waffenbesitzes für schuldig. Über das genaue Strafmaß entscheidet das Gericht nach Vorliegen des schriftlichen Urteils. Ein weiterer Angeklagter, L.M., der ebenfalls Schwager von M.S. ist, wurde als derjenige benannt, der das Feuergefecht begonnen habe. Er wurde wegen zweifachen versuchten Totschlags und wegen illegalen Waffenbesitzes schuldig gesprochen.

Nach übereinstimmenden Darstellungen der Anklage und von Zeuginnen und Zeugen war es am 10. September 2024 in El Torrejón zu einem Schusswechsel gekommen, bei dem R.M. tödlich getroffen wurde und ein weiterer Mann Schussverletzungen erlitt. Das Geschworenengericht folgte in zentralen Punkten der Darstellung, dass M.S. in einer unmittelbar lebensbedrohlichen Lage handelte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für M.S. ursprünglich eine langjährige Haftstrafe wegen Mordes mit Heimtücke sowie weitere Strafen für versuchten Totschlag und Waffenbesitz beantragt. Für L.M. wurden ebenfalls mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert. Die Geschworenen bewerteten die rechtliche Lage jedoch anders und nahmen bei dem tödlichen Schuss die vollständige Notwehr an. Die Verurteilungen für die übrigen Delikte bleiben davon unberührt.

Der Verteidiger von L.M., Rafael Villegas, kündigte nach der Bekanntgabe des Votums Rechtsmittel an. Er erklärte, auf Basis des Juryverdicts ergäben sich voraussichtlich etwa 14 Jahre Haft für L.M. und rund neun Jahre für M.S. Diese Einschätzung ist eine Prognose; das endgültige Strafmaß setzt die zuständige Kammer der Audiencia Provincial de Huelva fest, sobald das Urteil schriftlich vorliegt.

Mit dem Votum des Geschworenengerichts ist der Tatsachenteil des Verfahrens vorgezeichnet: Festgestellt wurden der tödliche Ausgang, die Verletzungen eines weiteren Mannes sowie der Beginn des Schusswechsels durch L.M. Zugeschriebene Aussagen betreffen die jeweiligen Rollen der Beteiligten. Die rechtliche Einordnung durch die Geschworenen führt dazu, dass M.S. für die Tötung straflos bleibt, während er und L.M. wegen der übrigen Delikte verurteilt wurden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen