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Heute, 2. November 2026: In neun Regionen Spaniens ist arbeitsfrei

Wegen des auf Sonntag gefallenen Allerheiligentags ist der heutige Montag in neun Autonomen Gemeinschaften als Ersatzfeiertag ausgewiesen. Grundlage ist der im Staatsanzeiger veröffentlichte Feiertagskalender 2026.

Am heutigen Montag, 2. November 2026, ist in neun Autonomen Gemeinschaften Spaniens ein arbeitsfreier Tag. Der Ersatztermin gilt, weil Allerheiligen (1. November) in diesem Jahr auf einen Sonntag fiel und die betroffenen Regionen den Feiertag in ihren eigenen Kalendern auf den Montag verlegt haben. Maßgeblich ist die im Boletín Oficial del Estado veröffentlichte konsolidierte Feiertagsübersicht für 2026.

Arbeitsfrei ist demnach in folgenden Gemeinschaften: Andalusien, Aragonien, Asturien, Kanarische Inseln, Kastilien und León, Kastilien-La Mancha, Extremadura, die Autonome Gemeinschaft Madrid und Navarra. In den übrigen Autonomen Gemeinschaften sowie in den beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla bleibt der heutige Montag regulär ein Arbeitstag, vorbehaltlich lokal festgelegter Feiertage auf Gemeindeebene.

Rechtsgrundlage ist die jährliche Zusammenführung der regionalen Arbeitsfeiertage durch die Dirección General de Trabajo, die auf Mitteilungen der Autonomen Gemeinschaften beruht. Die maßgebliche Bekanntmachung für 2026 ist die Resolución de 17 de octubre de 2025, die am 28. Oktober 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Sie listet die landesweiten Feiertage und die von den Regionen festgelegten Ergänzungen oder Verlegungen und ist damit die verbindliche Referenz für Unternehmen, Verwaltungen und Beschäftigte.

Für Unternehmen und Beschäftigte wirkt sich die Regelung unmittelbar auf Arbeits- und Urlaubsplanung aus. Für Fristen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gilt: Fällt ein Termin auf einen in der jeweiligen Zuständigkeit arbeitsfreien Tag, verschiebt sich der Ablauf in der Regel auf den nächsten Arbeitstag. Die staatliche Verwaltung berücksichtigt dabei die in der Bekanntmachung festgelegten arbeitsfreien Tage sowie ergänzende Regelungen für ihren eigenen Geschäftsbereich.

Hintergrund ist das etablierte Verfahren der Feiertagskoordination: Spanien kennt landesweite, teils nicht verschiebbare Feiertage sowie Kontingente, über die die Regionen verfügen. Fällt ein landesweiter Feiertag auf einen Sonntag, können die Regionen einen eigenen Feiertag auf einen angrenzenden Werktag legen. Daraus ergeben sich je nach Gebiet unterschiedliche Kalender. Prognosen zu wirtschaftlichen Folgen oder Verkehrsaufkommen am heutigen Tag liegen aus der amtlichen Veröffentlichung nicht vor und wären gesondert zu erheben. Klar ist jedoch: In den neun genannten Regionen entsteht ein langes Wochenende, während anderswo die reguläre Arbeitswoche beginnt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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