In Haro (La Rioja) hat die Plataforma en Defensa del Agua Pública de Haro der Stadtverwaltung vorgeworfen, Anwohnern am 29. Oktober 2026 den Zugang zu einer außerordentlichen Plenarsitzung verwehrt zu haben. In der Sitzung stand die Einleitung eines Vergabeverfahrens für Betrieb und Wartung der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie den Austausch von Wasserzählern auf der Tagesordnung. Nach Darstellung der Plattform konnten zahlreiche Interessierte dem Plenum nicht beiwohnen; sie spricht von „antidemokratischen Praktiken“ und einem „Veto“.
Aus städtischen Unterlagen geht hervor, dass das Ayuntamiento de Haro für den 29. Oktober ein außerordentliches Plenum mit dem genannten Tagesordnungspunkt ansetzte. Nach lokalen Berichten kam es vor Sitzungsbeginn zu einer Protestkundgebung. Vertreter der Plattform erklärten, Sitzplätze seien bereits vorab besetzt gewesen, auch durch Unterstützer der regierenden Kräfte, wodurch weitere Bürger keinen Einlass erhalten hätten. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Sympathisanten von Partido Popular, Por La Rioja und Ciudadanos genannt. Eine unabhängige Überprüfung der Zugangspraxis am Sitzungstag liegt bislang nicht vor.
Die Stadtverwaltung betont nach regionalen Berichten, das Verfahren ziele auf eine organisatorische Neuausrichtung und nicht auf eine vollständige Privatisierung. Eigentum an Anlagen und Infrastruktur verbleibe beim Ayuntamiento de Haro. Als Teil der Prüfüberlegungen habe die Verwaltung zudem eine mögliche Senkung der Wassergebühren um 21 Prozent in Aussicht gestellt. Konkrete Ausschreibungsunterlagen und Beschlussprotokolle stehen jedoch noch aus.
Oppositionsparteien und Verbände kritisieren das Vorhaben. Die PSOE Haro hatte bereits vor der Sitzung vor einer aus ihrer Sicht drohenden Privatisierung gewarnt. Auch die Plataforma en Defensa del Agua Pública de Haro verlangt Transparenz über Gutachten, Vertragsumfang und Kontrollmechanismen, um Versorgungssicherheit und Tarifaufsicht zu gewährleisten. Sie verweist darauf, dass mehrfach erbetene Unterlagen und Gespräche nicht oder nur unzureichend gewährt worden seien.
Für die weitere Bewertung sind die Veröffentlichung des förmlichen Beschlusses, die detaillierten Ausschreibungsbedingungen sowie etwaige Einsprüche maßgeblich. Davon hängt ab, ob es sich um eine teilweise Auslagerung einzelner Leistungen unter kommunaler Hoheit oder um Schritte in Richtung einer umfassenderen externen Vergabe handelt. Bis zur Vorlage dieser Dokumente bleiben zentrale Punkte strittig: der tatsächliche Umfang der geplanten Aufgabenübertragung, die vertraglichen Kontrollinstrumente und die künftige Entwicklung der Gebühren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).