Balearen

Gericht ordnet Suche und Festnahme von Evaristo Soler Cardona an

Das Juzgado de Instrucción número 1 de Eivissa hat am 29. September 2026 eine Fahndungs- und Festnahmeanordnung gegen den Unternehmer Evaristo Soler Cardona erlassen, nachdem er einer Vorladung in einem Verfahren wegen mutmaßlichen Verstoßes…

Das Juzgado de Instrucción número 1 de Eivissa hat am 29. September 2026 eine Fahndungs- und Festnahmeanordnung gegen den Unternehmer Evaristo Soler Cardona erlassen. Er war einer gerichtlichen Vorladung in einem noch anhängigen Verfahren nicht gefolgt, das einen mutmaßlichen Verstoß gegen eine Näherungsauflage betrifft. In dem Beschluss hält die Richterin ausdrücklich für möglich, dass sich der Beschuldigte der Justiz entziehen will.

Der neue richterliche Schritt steht im Kontext mehrerer bereits ergangener Urteile wegen Vorfällen in der Bucht von Porroig auf Ibiza. Nach den von den Gerichten festgestellten Tatsachen bedrohte und nötigte Soler Cardona dort wiederholt Bootsführer und forderte Geld für das Dulden des Ankerns. Die Audiencia Provincial de Balears bestätigte kürzlich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zuvor das Juzgado de lo Penal número 2 de Eivissa verhängt hatte. In den Verfahren wurden auch Beleidigungen und Drohungen gegen Umweltschützer dokumentiert.

Die nun angeordnete Suche und Festnahme dient der Vorführung des Beschuldigten vor Gericht. Sie bedeutet nicht automatisch den Haftantritt. Gegen die bestätigte sechsmonatige Strafe seien laut den Berichten Rechtsmittel grundsätzlich möglich; das aktuelle Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen gerichtliche Auflagen verläuft davon getrennt. Die in den Akten zitierten Aussagen von Betroffenen und Behörden werden den Angeklagten zugeschrieben; über seine aktuelle Sicht der Dinge ist öffentlich nichts bekannt.

Die Fälle um Soler Cardona, in Medien häufig als „Pirata de Porroig“ bezeichnet, beschäftigen Polizei und Justiz seit Jahren. Bereits 2024 war er wegen Missachtung einer nämlichen Distanzauflage in der Bucht von Porroig vorübergehend festgenommen worden. Verwaltungs- und Strafverfahren zu mutmaßlich unerlaubten Nutzungen der Küstenzone und Konflikten um Liegeplätze auf Ibiza liefen seither parallel. Der jüngste Beschluss des Ermittlungsgerichts in Eivissa knüpft hieran an und zielt auf die Sicherstellung der Verhandlungsteilnahme.

Ob und wann die Guardia Civil die Anordnung vollstreckt, ist bislang nicht mitgeteilt. Zuständig sind die Ermittlungsrichterin in Eivissa und die Sicherheitskräfte vor Ort. Weitere gerichtliche Entscheidungen werden darüber befinden, ob der Verdacht eines Verstoßes gegen Auflagen Bestand hat und welche Folgen sich daraus für die bereits rechtskräftigen oder bestätigten Teile der Verfahren ergeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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